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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Zitat Zitat von Maximus007 Beitrag anzeigen
    Beschnittene lassen ihre eigenen Kinder beschneiden...rede erst mit den Betroffenen.
    Das tun in Afrika die beschnittenen, oder zutreffender: verstümmelten Mütter auch bei ihren Töchtern.

    Maxi, als Argumentationsgrundlage das grandfahter rule anzuwenden, ist ein ziemliches Eigentor
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #52
    Juxnutte Avatar von McDübel
    Mitglied seit
    11.08.2008
    Beiträge
    5.020
    Korn wies darauf hin, dass aller medizinischen Erkenntnis zufolge das Schmerzempfinden von Babys in den ersten drei Lebensmonaten kaum ausgeprägt sei. Die Kinder würden also unter dem Eingriff nicht leiden.
    Da bleibt mir die Spucke weg!

    Graumann wies darauf hin, dass eine Beschneidung eine elementare Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Judentum sei. Nach jüdischem Glauben kommt in der Tat der Bund mit Gott erst durch die Beschneidung zustande. Sie wird angesehen als Zeichen und Verpflichtung des Bundes zwischen dem Volk Abrahams und Gott.
    Aha...würde also auch bedeuten, dass man dem Kind das Selbstbestimmungsrecht auf Religionsfreiheit auf ewig verwehrt...denn das Kind würde nach der obigen Aussage immer ein Jude bleiben, da man die Beschneidung ja nicht rückgängig machen kann!

    Ich bin ja der Meinung, dass diese ganzen "Traditionen" lediglich dazu dienen, ihre Mitglieder an sich binden zu wollen, um der entsprechenden Glaubensrichtung (Kirche) einfach nur mehr Macht zu bescheren. Denn darum geht es doch eigentlich. Und das man Kinder nun dazu benutzt, kommt ja auch nicht von ungefähr...können sich nicht wehren und stellen so leichte Opfer dar!



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  3. #53
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Denüse Beitrag anzeigen
    Von einem Gesetz kann hier ja auch erstmal gar nicht die Rede sein... Es handelt sich bisher lediglich um einen Richterspruch eines Landgerichts. *malsoanmerk*
    Naja, das Urteil kommt zwar "nur" von einem Landgericht, aber das Gesetz dazu existiert ja:
    Artikel 2 Grundgesetz:
    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
    Nur hat bislang eben niemand das Gesetz so angewendet. Die Kritiker des Urteils verweisen ja ebenfalls auf das Grundgesetz:
    Artikel 4 Grundgesetz:
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
    Nun hat das Landgericht eben das Recht auf die körperliche Unversehrtheit höher bewertet als die ungestörte Religionsausübung.
    I'm a very stable genius!



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  4. #54
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Mitglied seit
    11.09.2003
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    da wo die Sonne aufgeht
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    Korn wies darauf hin, dass aller medizinischen Erkenntnis zufolge das Schmerzempfinden von Babys in den ersten drei Lebensmonaten kaum ausgeprägt sei. Die Kinder würden also unter dem Eingriff nicht leiden.
    Wo hast du denn das her? Über das Thema kann man lange Vorträge halten, aber die These wird heute sicherlich von keinem Neonatologen mehr so vertreten *kopfschüttel*. Der Kerl hat ja mal so keine Ahnung...
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  5. #55
    laboriert dahin
    Mitglied seit
    05.02.2006
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    am Rhein
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    505
    Interessant, wie von offizieller Seite immer betont wird, das sei ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit. Vielmehr ist es ein Eingriff in die Religionsfreiheit des Kindes, dieses aufgrund religiöser Gründe einer prinzipiell nicht nötigen Operation auszusetzen.



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