Da bleibt mir die Spucke weg!Korn wies darauf hin, dass aller medizinischen Erkenntnis zufolge das Schmerzempfinden von Babys in den ersten drei Lebensmonaten kaum ausgeprägt sei. Die Kinder würden also unter dem Eingriff nicht leiden.
Aha...würde also auch bedeuten, dass man dem Kind das Selbstbestimmungsrecht auf Religionsfreiheit auf ewig verwehrt...denn das Kind würde nach der obigen Aussage immer ein Jude bleiben, da man die Beschneidung ja nicht rückgängig machen kann!Graumann wies darauf hin, dass eine Beschneidung eine elementare Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Judentum sei. Nach jüdischem Glauben kommt in der Tat der Bund mit Gott erst durch die Beschneidung zustande. Sie wird angesehen als Zeichen und Verpflichtung des Bundes zwischen dem Volk Abrahams und Gott.
Ich bin ja der Meinung, dass diese ganzen "Traditionen" lediglich dazu dienen, ihre Mitglieder an sich binden zu wollen, um der entsprechenden Glaubensrichtung (Kirche) einfach nur mehr Macht zu bescheren. Denn darum geht es doch eigentlich. Und das man Kinder nun dazu benutzt, kommt ja auch nicht von ungefähr...können sich nicht wehren und stellen so leichte Opfer dar!
Naja, das Urteil kommt zwar "nur" von einem Landgericht, aber das Gesetz dazu existiert ja:
Nur hat bislang eben niemand das Gesetz so angewendet. Die Kritiker des Urteils verweisen ja ebenfalls auf das Grundgesetz:Artikel 2 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Nun hat das Landgericht eben das Recht auf die körperliche Unversehrtheit höher bewertet als die ungestörte Religionsausübung.Artikel 4 Grundgesetz:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
I'm a very stable genius!
Wo hast du denn das her? Über das Thema kann man lange Vorträge halten, aber die These wird heute sicherlich von keinem Neonatologen mehr so vertreten *kopfschüttel*. Der Kerl hat ja mal so keine Ahnung...Korn wies darauf hin, dass aller medizinischen Erkenntnis zufolge das Schmerzempfinden von Babys in den ersten drei Lebensmonaten kaum ausgeprägt sei. Die Kinder würden also unter dem Eingriff nicht leiden.
"Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran
Interessant, wie von offizieller Seite immer betont wird, das sei ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit. Vielmehr ist es ein Eingriff in die Religionsfreiheit des Kindes, dieses aufgrund religiöser Gründe einer prinzipiell nicht nötigen Operation auszusetzen.