Ich verstehe darüberhinaus die Aufregung der Religionsgemeinschaften nicht. Wenn die Beschneidung ein so elementarer BEstandteil der Religionsausübung ist, dann kann sich das Kind ja auch im mündigen Alter dafür (oder eben dagegen) entscheiden. Dann wird sicher auch eine urologische Abteilung wie die von Daisy nichts dagegen haben, den Eingriff durchzuführen.
Das Zustandekommen des Urteils ist logisch nachvollziehbar und für mich auch juristisch eigentlich nicht anders möglich, denn es bestand ein Konflikt zwischen zwei grundgesetzlich verankerten Rechtsgütern: der Religionsfreiheit auf der einen, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der anderen Seite. Dabei hebt eine BEschenidung die körperliche Unversehrtheit unumkehrbar auf. Die Religionsfreiheit des Kindes wird dabei aber nicht genommen, denn es hat ja die Möglichkeit, im Mündigen Alter beschnitten zu werden.
Ebenso haben ja beispielsweise mündige Zeugen Jehovas das Recht, eine Gabe von Bluttransfusionen rechtswirksam abzulehnen, selbst, wenn dies bei einer operativen Komplikation ihren sicheren Tod bedeuten würde. Wenn allerdings Eltern, die Zeugen Jehovas sind, diese Praxis auch für ihr nicht voll entscheidungsfähiges Kind treffen wollen, wird dem zum Glück ja auch ein Riegel vorgeschoben.
@Maximus: es ist im Übrigen nicht fair, zunächst wissenschaftliche Quellen zu verlangen, und kaum, dass du sie bekommst, dich selbst auf ein "war schon immer so" zu verlagern. Man muss auch mal eine Diskussion verlieren können, auch, wenn das an der eigenen Meinung nichts ändert. Aber vielleicht regt es ja mal zum Nachdenken an.