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  1. #56
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ich verstehe darüberhinaus die Aufregung der Religionsgemeinschaften nicht. Wenn die Beschneidung ein so elementarer BEstandteil der Religionsausübung ist, dann kann sich das Kind ja auch im mündigen Alter dafür (oder eben dagegen) entscheiden. Dann wird sicher auch eine urologische Abteilung wie die von Daisy nichts dagegen haben, den Eingriff durchzuführen.
    Das Zustandekommen des Urteils ist logisch nachvollziehbar und für mich auch juristisch eigentlich nicht anders möglich, denn es bestand ein Konflikt zwischen zwei grundgesetzlich verankerten Rechtsgütern: der Religionsfreiheit auf der einen, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auf der anderen Seite. Dabei hebt eine BEschenidung die körperliche Unversehrtheit unumkehrbar auf. Die Religionsfreiheit des Kindes wird dabei aber nicht genommen, denn es hat ja die Möglichkeit, im Mündigen Alter beschnitten zu werden.

    Ebenso haben ja beispielsweise mündige Zeugen Jehovas das Recht, eine Gabe von Bluttransfusionen rechtswirksam abzulehnen, selbst, wenn dies bei einer operativen Komplikation ihren sicheren Tod bedeuten würde. Wenn allerdings Eltern, die Zeugen Jehovas sind, diese Praxis auch für ihr nicht voll entscheidungsfähiges Kind treffen wollen, wird dem zum Glück ja auch ein Riegel vorgeschoben.

    @Maximus: es ist im Übrigen nicht fair, zunächst wissenschaftliche Quellen zu verlangen, und kaum, dass du sie bekommst, dich selbst auf ein "war schon immer so" zu verlagern. Man muss auch mal eine Diskussion verlieren können, auch, wenn das an der eigenen Meinung nichts ändert. Aber vielleicht regt es ja mal zum Nachdenken an.



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  2. #57
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    Bei diesem Urteil/der Diskussion geht es nicht um medizinische Indikationen von Beschneidung, nicht um Vor- und Nachteile von Beschneidung, nicht um den Stellenwert von Traditionen und nicht um Religionsbashing. Es geht allein um die Frage, was höher zu bewerten ist, Religions- und Erziehungsfreiheit der Eltern oder das Recht auf Unversehrtheit des Kindes. Nichts anderes.

    Für mich ist es ganz klar letzteres und ich finde das Urteil längst überfällig.



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  3. #58
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    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    Ich habe es lieber, wenn muslimische Kinder bei uns beschnitten werden, als wenn das irgendjemand macht, der "sich damit auskennt".

    Dann doch bitte lieber unter kontrollierten Bedingungen.

    Daisy, ich kann deine Befürchtung nachvollziehen, aber das kann und darf trotzdem kein Argument sein, ein Gesetz danach auszurichten bzw. anders zu bewerten.

    Denn erstens müssten wir dann alles aus der Illegalität holen, was sonst "im Hinterzimmer" mit noch schlimmeren Folgen gemacht wird (Alkohol/Drogenkonsum bei Minderjährigen, Kindertätowierungen und -piercings wie in einigen Naturreligionen üblich, Zwangsehe, weibliche Beschneidung...) und zweitens öffnet es Tür und Tor für Druck und Erpressung ("was ihr nicht legal tun wollt, werden wir dann eben illegal erledigen, ist euch das lieber?").


    Nein, die negativen Folgen dieser Gesetzgebung wie die illegale Beschneidung durch Stümper können und müssen nur durch Aufklärung und ein Umdenken bekämpt werden. Das ist ein langer Weg, aber alles andere wäre ein "sich beugen" vor den persönlichen Überzeugungen einiger Eltern.
    Und abgesehen davon halte ich es gar nicht für so unwahrscheinlich, dass Eltern in einiger Zeit die Beschneidung zum 18. Lebensjahr des Kindes akzeptieren werden. Wenn auch zähneknirschend.



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  4. #59
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    Zitat Zitat von Healix Beitrag anzeigen
    Interessant, wie von offizieller Seite immer betont wird, das sei ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit. Vielmehr ist es ein Eingriff in die Religionsfreiheit des Kindes, dieses aufgrund religiöser Gründe einer prinzipiell nicht nötigen Operation auszusetzen.
    Ja, das denke ich auch immer. Es geht nicht mal um die Religionsfreiheit des Kindes, sondern nur um die der Eltern.



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  5. #60
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Beschneidungen aus religiösen Gründen werden von einer Mehrheit der Deutschen abgelehnt. In einer Emnid-Umfrage für das Magazin "Focus" stellten sich 56 Prozent der Befragten hinter das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts. 35 Prozent hielten die Entscheidung für nicht richtig, zehn Prozent hatten dazu keine Meinung. Befragt wurden 1000 Menschen.
    http://www.afp.com/de/nachrichten/to...beschneidungen



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