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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo miteinander!

    Ich zitier mal die neue AO:
    "Die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach §13 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen, ist nicht zulässig." (Zusatz zu §3 ("Praktisches Jahr") Abs. 4, gültig ab 01.04.2013)
    Auf gut deutsch: Alle, die vorher Geld von ihren Lehrkrankenhäusern bekommen haben, welches mehr als der in §13(1)Nr.2 BAföG festgesetzten Summe besteht, dürfen das nicht mehr kriegen. Das sind gegenwärtig 373 Euro.

    Bei allem Jubel über die neue AO ist das beim besten Willen eine Frechheit. In der Gesetzesbegründung steht übrigens wortwörtlich die Argumentation des Medizinischen Fakultätentages. Das ist der Lobbyverband der medizinischen Fakultäten samt ihrer Unikliniken. Haben die Unikliniken Angst, dass keiner mehr kostenlos Blut für sie abnimmt?

    Wie seht ihr das? Egal, weil man ja sowieso fast nirgendwo was bekommt?



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  2. #2
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Mich würde das betreffen... Starte am 20.8. das PJ in einer Klinik, die mir Zimmer, Frühstück + Mittagessen und 450 Euro PJ-Vergütung stellt. Mit 'Geld- oder Sachleistungen' würde ich damit dicke drüber kommen und die Verwaltung muss die Vergütung zusammenstreichen.
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  3. #3
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Die meisten Kliniken bieten neben der Vergütung weitere Boni an, die am Ende einen geldwerten Vorteil darstellen

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    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Das ist eine weitaus größere Frechheit als die hausärztliche Pflichtfamulatur. Wenn wenigstens 450 € (geplante neue Minijob-Grenze) Geldleistung die Obergrenze wären, aber maximal 373 € inklusive Sachleistungen (und dazu dürfte das Mittagessen zählen) ist einfach unverschämt als Kompensation für ein Vollzeitpraktikum!



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Ich fände es auch noch ok, wenn die 373 EUR unabhängig von den Sachleistungen wären... aber ich denke auch, dass das Mittagessen davon abgezogen wird, und wenn man dann vielleicht noch ein Zimmer im Schwesternheim braucht für 1 Tertial, minimiert sich die Auszahlungssumme ganz schön.



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