Hallo miteinander!
Ich zitier mal die neue AO:
"Die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach §13 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen, ist nicht zulässig." (Zusatz zu §3 ("Praktisches Jahr") Abs. 4, gültig ab 01.04.2013)
Auf gut deutsch: Alle, die vorher Geld von ihren Lehrkrankenhäusern bekommen haben, welches mehr als der in §13(1)Nr.2 BAföG festgesetzten Summe besteht, dürfen das nicht mehr kriegen. Das sind gegenwärtig 373 Euro.
Bei allem Jubel über die neue AO ist das beim besten Willen eine Frechheit. In der Gesetzesbegründung steht übrigens wortwörtlich die Argumentation des Medizinischen Fakultätentages. Das ist der Lobbyverband der medizinischen Fakultäten samt ihrer Unikliniken. Haben die Unikliniken Angst, dass keiner mehr kostenlos Blut für sie abnimmt?
Wie seht ihr das? Egal, weil man ja sowieso fast nirgendwo was bekommt?