Mich würde interessieren, was da politisch abgelaufen ist... ist das der Kompromiss für die Mobilität? Finde das eine Frechheit.
Mich würde interessieren, was da politisch abgelaufen ist... ist das der Kompromiss für die Mobilität? Finde das eine Frechheit.
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Schätze schon. Das ist eine so blödsinnige, willkürlich gewählte Zahl, das riecht schon danach, als hätte man sich damit die Zustimmung für was anderes erkauft.
So wie die Pflichtfamulatur Hausarzt wohl der Kuhhandel ist, der uns das Qualquartal erspart hat. Ist ja in der Politik so üblich, eine dämliche Idee umzusetzen, um nicht eine noch dämlichere umsetzen zu müssen.
Was mich interessieren würde...
§ 13 BaFöG geht ja noch weiter.
Die Frage, die ich mir nun stelle... die weitaus meisten Peejays werden ja nicht mehr bei Mutti wohnen.(2) Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende
1. bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 49 Euro,
2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 224 Euro.
Gilt diese Vorschrift auch für PJler? Oder dadurch, dass sich explizit auf § 13 Abs. 1 Nr. 2 bezogen wird, eben nicht?
Wenn ja, würden wir nämlich nicht mehr über 373 Euro reden, sondern über 597.
Was m.E. schon irgendwie brauchbarer klingt. Wobei natürlich immer noch die Berücksichtigung von Sach- und Geldleistungen ein Problem ist.
Das Uniklinikum Essen hat allen Lehrkrankenhäusern verboten mehr als 150 Euro zu bezahlen!
Ich bin derzeit PJ´lerin und wäre echt froh, wenn man wenigstens das für eine Vollzeitbeschäftigung mit Diensten bekommen würde!
Das Einzige was wir frei haben ist ein Essen ohne Getränke, Studientage gibt es auch nicht...
LG