Bisher hab ich nichts schriftlich. Aber ist auch noch nicht lange her.
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Wenn ich in dem ganzen Quartal, in dem ich ein Medikament selbst kaufe und mir die Kosten von der Krankenkasse erstatten lasse, nicht zum Arzt gehe, hat die Krankenkasse doch die Pauschale gespart, die der niedergelassene Arzt, zu dem ich sonst gegangen wäre, für das Quartal erhalten hätte.
Bisher hab ich nichts schriftlich. Aber ist auch noch nicht lange her.
Nein, das ist eben der Denkfehler. Von ein paar Ausnahmen abgesehen überweisen die Kassen einmal im Jahr einen vorab definierten Betrag an die KV. Nennt sich "Gesamtvergütung mit befreiender Wirkung". Steht in § 85 SGB V. Die KV verteilt das Geld dann mehr oder weniger gerecht an die jeweiligen Ärzte. Du sparst also "Deiner" KV eine Pauschalenauszahlung, aber eben nicht der Krankenkasse. Aus dem gleichen Grund schädigen falsch abrechnende Kassenärztinnen in erster Linie die KollegInnen, (weil eben jemand anders weniger aus dem Topf bekommt, wenn sich ein anderer mehr daraus nimmt) aber nicht die Krankenkasse. Das wird in den Medien oft falsch dargestellt. Und aus dem gleichen Grund haben die KK auch relativ wenig Motivation, gegen den Mißbrauch von Versichertenkarten vorzugehen, es trifft sie ja nicht. Wie gesagt, Otto Normalbürger weiß das alles nicht, aber als Arzt sind ein paar Kenntnisse der Zusammenhänge doch relevant.
Weitergedacht:
Da es ja doch in der Regel um Bagatellerkrankungen geht, entziehst Du wegen ein paar Euro persönlichen Vorteil vielmehr Deinem Arzt auch noch die Quartalspauschale, die er je nach Praxisstruktur als "Verdünnerschein" benötigen würde, um z.B. die Mehrkosten durch viele Chroniker aufzufangen. Nur mal so...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
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AU für internetaffine MitbürgerInnen dann demnächst per whatsapp, dann gibt es gar keine Verdünnerscheine mehr
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