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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Diamanten Mitglied
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    24.05.2009
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    Das würde mich auch sehr interessieren.



  2. #57
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Registriert seit
    04.04.2003
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    30.693
    Teilzeit schätzungsweise. Dem Nickname nach zu urteilen ggf eine Mutter nach Elternzeit. Bei einer Halbtagsstelle liegt man ja wieder unter der Versicherungspflichtgrenze.



  3. #58
    Administrator Avatar von Brutus
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    Bochum
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    Facharzt
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    10.148
    Zitat Zitat von lara162 Beitrag anzeigen
    Bei der PKV (Allianz) habe ich immer nur die Bons ohne extra Vermerke eingeschickt.
    Vorsicht! Die PKV bekommen ebenfalls Rabatte auf verschriebene Medikamente. Daher möchte meine PKV ein Rezept und die Apothekenrechnung eingereicht haben.
    Bevor mal also einfach nur Rechnungen einreicht, sollte man zumindest nachfragen, ob die PKV auch das dazugehörige Rezept benötigt...
    I'm a very stable genius!



  4. #59
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.05.2014
    Beiträge
    48
    Die IKK (m.W. hier noch nicht genannt) erlaubt die Kostenerstattung nur bei "zugelassenen, niedergelassenen Ärzten".
    Argumentation hinsichtlich Zeit- und Kostenersparnis mit frustranem Ergebnis.



  5. #60
    Registrierter Benutzer
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    war mal
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    72
    Zitat Zitat von Rico Beitrag anzeigen
    Nö, muß nicht.

    Ich verschreib meiner Schwester (wohnt im Ausland, ihr Präparat dort nicht verfügbar) die Pille immer auf einem weißen Zettel, den ich mit meinen (Name, Berufsbezeichnung, Adresse) und ihren Daten (Name, Geburtdatum) sowie dem Medi bedrucke und es dann in Zirka-Rezeptform ausschneide. Sieht maximal unprofessionell aus , gab aber noch nie Probleme.
    Hab den Thread gerade nochmal durchgelesen, weil ich morgen einen Termin mit dem (möglicherweise) neuen Versicherungsvertreter habe. Bei dem Zitat bin ich schon zum zweiten Mal in lautes Lachen ausgebrochen



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