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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Diamanten Mitglied
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    09.10.2002
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    Schwarzwald
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    Danke Dir!



  2. #27
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
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    Fertig!!!
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    11.832
    Danke schön!

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  3. #28
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von kartoffelbrei Beitrag anzeigen
    Einen Beleg, ob ich tatsächlich im genannten Fachbereich tätig bin, wollte er nicht. Ich hatte das Gefühl, dass diese Regel tatsächlich mehr den Sinn hat, dass ich nicht versuche, mich eigenmächtig mit Antiepileptika etc. zu behandeln... ;)
    Das geht deine Krankenkasse gelinde gesagt einen Dreck an.
    Die Approbation ermächtigt dich zur Ausübung der Heilkunde. Punkt.
    Egal in welchem Fachbereich!


    Aber noch eine Anmerkung zum Thema:
    Ich hatte mich wegen Erstattung etc. auch schonmal mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und muss sagen, dass ich es nie genutzt habe.
    Warum?
    Es gibt eine nette alternative für Klinikärzte: Personalverkauf der Krankenhausapotheke.
    Falls es das bei euch gibt, kannst du dir die Kostenerstattung bei den meisten Medikamenten sparen.
    Da kommste im Personalverkauf billiger und unbürokratischer weg.



  4. #29
    Diamanten Mitglied
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    17.03.2006
    Ort
    Mainz
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    been there; done that!
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    Zitat Zitat von Elite RDH Beitrag anzeigen
    Das geht deine Krankenkasse gelinde gesagt einen Dreck an.
    Die Approbation ermächtigt dich zur Ausübung der Heilkunde. Punkt.
    Egal in welchem Fachbereich!


    Aber noch eine Anmerkung zum Thema:
    Ich hatte mich wegen Erstattung etc. auch schonmal mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und muss sagen, dass ich es nie genutzt habe.
    Warum?
    Es gibt eine nette alternative für Klinikärzte: Personalverkauf der Krankenhausapotheke.
    Falls es das bei euch gibt, kannst du dir die Kostenerstattung bei den meisten Medikamenten sparen.
    Da kommste im Personalverkauf billiger und unbürokratischer weg.
    was zu bedenken ist: oftmals ist der personalverkauf der krankenhausapotheke auf nicht-verschreibungspflichtige medikamente limitiert...ausnahmen bildet ofmals "die pille"....und rein theoretisch müsste man in der jahressteuererklärung den "geldwerten vorteil" angeben :-P



  5. #30
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    was zu bedenken ist: oftmals ist der personalverkauf der krankenhausapotheke auf nicht-verschreibungspflichtige medikamente limitiert...und rein theoretisch müsste man in der jahressteuererklärung den "geldwerten vorteil" angeben :-P
    Kommt auf die Klinik an. Manchenorts gibt es alles.

    Die steuerrechtliche Betrachtung ist so, dass es hierfür einen Freibetrag von 44 Euro im Monat gibt, wenn man es ganz genau nehmen möchte.



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