Du brauchst keine Kassenzulassung musst aber niedergelassen sein. Insofern scheidet eine Erstattung durch die PKV in der Regel aus. Wenn sie es doch tun dann auf Kulanz. (siehe auch Link Seite 3).
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Wie sieht es eigentlich mit der Erstattung bei der PKV aus?
Reicht da ein Privatrezept "Ad usum proprium" mit Beleg für eine Erstattung? Habe geglaubt gelesen zu haben dass auch bei der PKV der Arzt eine Kassenzulassung haben muss.
Verhandlungssache? Vll kann ein PKV-Versicherter Kollege/in mal seine Erfahrung schildern ;)
Du brauchst keine Kassenzulassung musst aber niedergelassen sein. Insofern scheidet eine Erstattung durch die PKV in der Regel aus. Wenn sie es doch tun dann auf Kulanz. (siehe auch Link Seite 3).
@Firebird in diesem Link geht es aber nicht um die Erstattung für die Medikamente, sondern Erstattung für die ärztliche Leistung nach GOÄ
Wenn ich für meine Familie Medis kaufe, zeige ich einfach meinen Arztausweis in der Apotheke. Dann schreibe ich auf der Belegrückseite die Diagnose und Name des Patienten. Die Kosten werden mir immer erstattet und zwar nicht aus Kulanz
Nix niedergelassen. Zumindest nicht bei uns. Privatrezepte werde sowohl bei meiner Familie (Vollprivat), als auch bei meiner privaten Zusatzversicherung anstandslos bezahlt
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