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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage zu der Anrechnung der Weiterbildungszeiten zum Facharzt. Laut WBO werden ja in den meisten Fachgebieten mind. 6 Monate für eine Anrechnung benötigt. Was wäre wenn ich z.B. nach 10 Monaten die Arbeitsstelle wechseln würde und noch kein ganzes Jahr voll hätte? Würde ich dann nur 6 Monate angerechnet bekommen ( bleibe innerhalb des fachbereiches nur andere Klinik)? Wie wäre das auch bei einer Schwangerschaft? Da würde ja auch die Weiterbildung unterbrochen werden. Wird dann nach dem Ende der Elternzeit automatisch weitergezählt oder werden auch nur Abschnitte im Rahmen von 6 Monaten berechnet? Bsp. Kind käme nach 14 Monaten, würden dann nur 12 monate angerechnet werden?
    Vielen Dank!



  2. #2
    Herzschamane
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    Ich würde doch mal sagen, dass bei 10 Monaten auch 10 Monate angerechnet werden. Und wenn du bei der nächsten Stelle 1 Jahr und 2 Monate bleibst, dann hast du insgesamt 2 Jahre Weiterbildungszeit. Es geht doch bei den 6 Monaten nur um ein Minimum.
    Für die genaue Auskunft steht dir deine zuständige Ärztekammer sicher gerne zur Verfügung.



  3. #3
    Platin Mitglied
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    So wie dreamchaser sehe ich das auch. 6 Monate sind Minimum und wenn Du mehr hast, werden auch mehr anerkannt (und nicht nur ganzzahlige Vielfache von 6 ).
    Mutterschutz und Elternzeit zählen allerdings als Unterbrechung der Weiterbildung, da sollte man also sehen, dass man seine 6 Monate vorher hat (wobei es da wohl Ärztekammern gibt, die sich kulant zeigen, da würde ich mich aber nicht unbedingt drauf verlassen).
    si tacuisses, philosophus mansisses



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    vielen Dank, habs kapiert. Es ging hier mal rum, dass viel vom Arbeitgeber abhängig ist, was bescheinigt wird und das das in halben Jahren besser wär, also das z.B. nach 1 1/2 Jahren die Arbeitsstelle wechselns statt nach z.B. 1 Jahr und 8 Monaten. Aber so wie ihr das geschrieben habt macht das eigentlich auch Sinn. Gruß, Defi



  5. #5
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    Ich hätte noch eine Frage zur Anrechnung von Teilzeitarbeit. Laut WBO umfasst ja die Anrechnung zur Weiterbildungszeit die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten. Genau diese werden aber von vielen Müttern die in Teilzeit arbeiten gar nicht gemacht. Erfolgt dann dennoch eine Anrechnung zur Weiterbildungszeit? Genaueres konnte ich dazu leider nicht finden...



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