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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Geändert von blackcat86 (10.07.2013 um 01:12 Uhr)



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  2. #52
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.485
    Mach einfach dein Ding und gut ist. Entweder es passt oder nicht.
    Verbiegen kann man sich eh nur in einem geringen Maße, weswegen es entweder in der Gesamtschau mit allen Dingen, die jedes Individuum mitbringt klappt, oder eben nicht.
    Wenn nicht, geht man eben woanders hin.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  3. #53
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ich finde, dass der Ansatz schon falsch ist:
    Du hast irgendeine Krankheit, die dich daran hindert, Nachtdienste zu machen- sei es dass du der Belastung an sich nicht gewachsen bist oder sei es, weil ein ungestörter Tag-Nacht-Rhythmus für dich wichtig ist.
    Du wirst die Freigabe vom Betriebsarzt dann bekommen, wenn du wieder halbwegs fit bist.
    Da geht es auch nicht drum, dass du das dem Betriebsarzt "beweisen" sollst oder es mit ihm verhandelst, sondern das Ziel muss sein, ausreichend gesund dafür zu sein.

    Ich kenn dich ja nur von den Beiträgen her (genauso wie dich der Betriebsarzt wahrscheinlich nur von einer recht kurzen Begegnung kennt)- aber deine Denkmuster sind schon sehr auffällig (um nicht zu sagen pathologisch). Und genau DAS wird sowohl dem Betriebsarzt aufgefallen sein und es wird auch deinen Kollegen und wohl auch mindestens dem Oberarzt auffallen.

    Beschäftige dich mal mit den Gedankenmustern von Patienten, die Depressionen erkrankt sind und vergleich das mal mit dem, was du in diesem Thread geschrieben hast, vielleicht wird es dir dann klarer.

    Und nen Anfänger frisch von der Uni gleich auf Intensiv einzusetzen und ihn dann noch mit so (absolut dämlichen) Sprüchen von wegen, man könne ihn nur mit Nachtdiensten ausbilden, unter Druck zu setzen, find ich absolut Panne.
    Als ob du nicht erstmal auf ner normalen Station und zunächst für einfache Eingriffe/Assistenz im OP eingesetzt werden könntest.
    Wenn du dauerhaft keine Dienste machen kannst, dann kann man immernoch schauen, in wieweit das ein Problem in der Weiterbildung gibt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #54
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.375
    Was das Kündigungsrecht angeht: In der Probezeit kannst du jederzeit innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen auch dann gekündigt werden - egal ob du perfekt bist, dauerkrank bist oder dem Chef deine Nase nicht passt. WENN man dich loswerden will, dann kannst du Gegengutachten machen lassen, Tag und Nacht arbeiten etc... Es wird dir nichts helfen. Wenn deine Erkrankung derart offensichtlich ist, dass ein dir unbekannter Betriebsarzt sie nicht nur erkennt sondern dich gar für dienstuntauglich hält, dann solltest du dringend was gegen diese Erkrankung tun. Denn dann wird sie immer wieder, auch an neuen Arbeitsstellen für Probleme sorgen. Ein offener Umgang damit könnte dich vermutlich eher retten. Keiner will dir was Böses,keiner will, dass du dich und Patienten gefährdest!
    Und ja: Eine fleißige PKane, die ich gut kenne (weil sie schon länger in der Abteilung ist), dürfte unter meiner Aufsicht einen Wingriff sicher auch eher machen als eine mir unbekannte Kollegin und Berufsanfängerin an einem ihrer ersten Tage. Das hat wenig mit persönlichen Sympathien zu tun...
    EDIT: Es geht bei dem Nachtdienstverbot übrigens nicht darum, DIR etwas Gutes zu tun. Man möchte auch verhindern, dass du Patienten durch Fehler schadest. Sei es, weil du aufgrund von Streß unkonzentriert wirst, sei es weil du irrational auf normale Vorgänge (beispielsweise das Anlernen einer PJane oder Sprüche der Kollegen) reagierst und daher Fehler machst. Da wird ein fachlich geschulter Gutachter wohl kaum mal eben so das Nachtdienstverbot aufheben wollen. Wenn nämlich was passiert, wird er als Erster gefragt, wieso er denn im Gegensatz zu seinem betriebsärztlichen Kollegen der Meinung war, dass du diensttauglich warst.
    Es geht also nicht um DICH und nicht um DEINE Weiterbildung sondern es geht darum, dass unter Umständen das Leben eines Menschen von dir abhängt. Du arbeitest halt nicht mit Holz...
    Geändert von Feuerblick (23.09.2012 um 17:33 Uhr)
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #55
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.09.2012
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