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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von blackcat86 Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung wie ich das jetzt alles bewältigen soll. Weiß ja wie gesagt nichtmal, wie bindend das Gutachten konkret ist, welche rechtlichen Konsequenzen und welche Tragweite es hat.
    Ich glaube die Ansage des Betriebsarztes ist bindend, also wenn er sagt keine Nachtdienste, dann darfst du auch keine machen.
    Und bei dem was du sonst so schreibst würde ich mal kritisch selbst reflektieren ob es diese eine Stelle wirklich sein muss...



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  2. #17
    Registrierter Benutzer
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    Hm, echt ne blöde Situation. Aber du hast dich fürs Abwarten entschieden, dann lass es halt auf dich zukommen. So wie du klingst, geht es dir seelisch echt nicht gut und vielleicht fehlt dir wirklich die Stabilität, um die Dienstbelastung (jeden zweiten Tag? Ach du kacke...). Ich würde mich nicht in solche Katastrophengedanken verreiten und Existenzangst ist ja im Moment auch völlig unangebracht, meinst du nicht? Es gibt schon ein paar, die mit der ersten Stelle in die ******* gegriffen haben, die haben dann halt gewechselt. Und es gibt auch Fächer bzw. ärztliche Tätigkeiten mit minimaler oder gar keiner Dienstbelastung. Wir wärs?



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  3. #18
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    Was auffällt ist, dass Du bei der Sache schon hochgradig emotional und m.E. auch übertrieben (das Wort Katastrophengedanken trifft es ganz gut) reagierst.... In Diensten kommst Du (je nach Fach mal mehr mal weniger)) auf jeden Fall auch in körperlich wie emotional belastende Situationen, die Du mitunter ganz allein bewältigen musst.... Ich überleg grad wie das wäre, wenn Du Dich da auch immer gleich so reinsteigerst.
    Möglicherweise bist Du da ja anders; ich weiss es nicht.
    Aber denk mal darüber nach.
    Und denn noch derart gruselige Arbeitsbedingungen.... Gehen doch viele in der Probezeit und bekommen trotzdem wieder Jobs. Selbst wenn man "rausfliegt" muss man dem Chef im nächsten Vorstellungsgespräch das doch nicht gleich unter die Nase reiben. Erzählt man halt man sei selbst gegangen.



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  4. #19
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von blackcat86 Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, wie bindend dieses Urteil ist; bedeutet es nur, dass man die Nachtdienstzeit nicht bezahlt bekäme? Das würde ich notfalls noch akzeptieren. Oder dass die Berufshaftpflich der Klinik nicht greifen würde? Ich hätte noch eine private Berufshaftpflicht; könnte die dann einspringen? Was bedeutet dieses Gutachten konkret? (Kann sein, dass ich das eigentlich wissen sollte, aber ich finde den entsprechenden Paragraphen irgendwie nicht).
    Wenn Du entgegen der Anordnung und Empfehlung des Betriebsarztes Dienste antrittst, obwohl Du für dienstuntauglich erklärt wurdest, verlierst Du jeglichen Versicherungsschutz, egal durch welche Versicherung. Und nicht nur das, solltest Dir jemals auch nur ein winzig kleiner Fehler passieren, besteht formal solange der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung, bis Du das durch ein Gegengutachten widerlegt hast.
    Ziemlich hohes Risiko, ich frage mich, warum Du so etwas auf Dich nehmen willst. Was gewinnst Du dadurch?
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    Pass auf, dass du dich nicht, um einer leicht unangenehmen Sache zu entgehen, in eine viel unangenehmere Situation verfrachstest.

    Ich würde dem Chef so früh wie möglich Bescheid sagen. Wenn er damit nicht umgehen kann, ist das sein Problem. Wenn sie dich jetzt einplanen und du kurz vorher absagen musst und sich dann kurzfristig kein Ersatz findet obwohl du schon länger von der Situation wusstest, ist die Ke doch vielmehr am dampfen.

    Glaube nicht, dass der Chef dich rausschmeissen kann. Du hast doch gewisse Kündigungsrechte. Den anderen Kollegen würde ich nichts sagen - sonst tratschen die nur hinter deinem Rücken.

    Aus den von einem Vorgänger erwähnten Gründen würde ich auf den Betriebsarzt hören. Das mit dem Gegengutachten würde ich probieren, wenn du dich fit fühlst für die Nachtdienste.



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