Ich würde das mit der Arbeitslosigkeit nicht überstrapazieren... Alles Einzelfälle.
Aber zu den Kindern, das würde ja reichen. Also:
"Wer nach einer Familienphase die
Wiedereingliederung oder den Neueinstieg
in das Berufsleben anstrebt, kann
bei der Bewerbung für ein Zweitstudium
einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten
erhalten. Die Erhöhung kommt dann in
Betracht, wenn aus familiären Gründen
(z. B. Ehe, Kindererziehung) die frühere
Berufstätigkeit aufgegeben oder aus
Rücksicht auf familiäre Belange nach
Abschluss des Erststudiums auf die
Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit
verzichtet werden musste."
Das kennst Du?
Also zu den Fragen: Was war Dein Erststudium? Hast Du in dem Fach jemals gearbeitet? Hast Du nicht gearbeitet, weil Du Kinder bekommen hast? Hast Du aufgehört.. etc.