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  1. #6
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    Ich bin auch bei der GKV geblieben, aus verschiedenen Gründen. Insbesondere hätte mich eine sinnvolle PKV ohne blöde Paragraphen z.B. bei den Hilfsmitteln (z.B. günstige Verträge aber Heimbeatmung, etc. würde im Zweifel nicht bezahlt) aktuell genauso viel gekostet wie die GKV.

    Eine Sache noch zur GKV die viele nicht wissen: Als Arzt mit Beitragszahlung in das Versorgungswerk bekommst du leider in der Rente nicht die Hälfte der KK-Beiträge aus der Rentenversicherung gezahlt sonder musst diese zu 100% selber tragen.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Eine Sache noch zur GKV die viele nicht wissen: Als Arzt mit Beitragszahlung in das Versorgungswerk bekommst du leider in der Rente nicht die Hälfte der KK-Beiträge aus der Rentenversicherung gezahlt sonder musst diese zu 100% selber tragen.
    Ohh, das ist ein guter Hinweis. Ich hatte das zwar schon gehört, aber noch nicht wirklich in meine Argumentliste pro/contra GKV/PKV aufgenommen.
    Mit welchen Beiträgen hat man denn als Rentner des Versorgungswerkes in der GKV zu rechnen? Es müsste dann ja so sein, daß das monatliche Einkommen (Rente aus dem Versorgungswerk plus eventuell andere Einnahmen, z.B. Vermietungen) als Grundlage für den Monatsbetrag zur GKV genommen wird?
    Da die monatlich zu erwartende Rente ja wahrscheinlich geringer ist, als das Gehalt, welches man zur Zeit der Berufstätigkeit bekommt, dürfte man also in der GKV dann als Rentner maximal (eher weniger) soviel zahlen, wie es zu berufstätigen Zeiten der Fall war. Man zahlt als Rentern also maximal soviel, wie es dem Arbeitnehmerbeitrag plus dem Arbeitgeberbeitrag entspicht.
    Stimmt das so?



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  3. #8
    Dunkelkammerforscher
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    Im Prinzip ja, du trägst halt den Arbeitgeberanteil dann selbst (wie auch als Selbstständiger z.B. als niedergelassener Arzt), als Grundlage gilt dein Einkommen (Rente Versorgungswerk + ggf. weitere Renten und Einnahmen). Was hierzu alles zählt hat sich wohl häufiger geändert und kann sich auch in Zukunft ändern.

    Maximal zahlst du natürlich weiterhin nur den maximalen Beitragssatz nach Beitragsbemessungsgrenze in der GKV.



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  4. #9
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    Immer in der GKV bleiben!
    Wir haben ein Misch-Modell: Mann (und notwendigerweise Kind) PKV, ich GKV mit privater Zusatz (auch für den ambulanten Bereich, daher SEHR teuer).
    Klar ist es angenehm, den privat-Status zu haben. Das habe ich für mich dadurch erkauft, dass ich eben diese ambulante und stationäre Zusatzversicherung habe. Ich habe bei meiner GKV Kostenerstattung gewählt, trete somit beim Arzt als Private auf und reiche die Rechnungen später zuerst bei der GKV, dann bei der Zusatzversicherung ein.
    Ich kann letztere aber jederzeit kündigen.
    Gerade beim unserer Tochter spüre ich jedoch keinen Unterschied, ob privat oder nicht.
    Aber die Kosten für meinen Mann und unser Kind sind so dermaßen hoch, dass wir uns sehr ärgern. Zusätzlich gibts keine Kind-krank-Tage (bzw. nur die 4 aus dem Arbeitsvertrag statt 2x10 d, wenn alle in der GKV sind). Bei Bezug des Elterngeldes zahlst Du Deine PKV normal weiter, die GKV würde übernommen werden (macht bei uns nochmal 600 E monatlich aus).
    Wie das später mal in der Zeit des Rentenbezuges wird, mag ich mir gar nicht ausmalen.
    Also: PRO GKV! (plus Zusatzversicherung für mind. den stat. Bereich)



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Im Prinzip ja, du trägst halt den Arbeitgeberanteil dann selbst
    Genau. Und deswegen kann man vielleicht die vorsichtige Rechnung machen, daß (angenommen, man hat außer der Rente vom Versorgungswerk kein weiteres Einkommen) man auf keinen Fall mehr zahlt, als es zur Zeit der Berufstätigkeit dem Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil entsprach. Im idealen Fall würde der mittels dieser Rechnung wahrscheinlich sehr hohe Beitrag dadurch reduziert, daß er eventuell oberhalb des Höchstbeitragssatzes läge. Weiß jemand, wie hoch der höchstens zu zahlende Beitrag in der GKV für Rentner aus dem Versorgungswerk derzeit ist?
    Ach....da fällt mir ein: berechnet sich der Beitrag zur GKV eines Rentners, der Rente aus dem Versorgungswerk erhält, einfach nach dem üblichen Satz von 15,5% (bzw. 14,9 % in manchen Fällen)? Würde also bedeuten, daß man ohne Zuschuß aus dem Versorgungswerk 31% der Rente für die GKV zahlt?

    Wie sieht es denn für privat versicherte Rentner des Versorgungswerkes aus? Bekommen die einen PKV-Zuschuß aus dem Versorgungswerk?



    Zitat Zitat von toupi Beitrag anzeigen
    Wir haben ein Misch-Modell: Mann (und notwendigerweise Kind) PKV, ich GKV
    Ist das immer so? Müssen die Kinder in der PKV versichert sein, wenn mindestens ein Elternteil PKV-Mitglied ist?
    Geändert von Relaxometrie (21.10.2012 um 15:07 Uhr)



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