- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Hallo zusammen,
heute war es soweit. Ich habe meinen Arbeitsvertrag für meine erste Assistelle nach Hause geschickt bekommen. Beim Lesen sind mir allerdings 2 Sachen aufgefallen, zu denen ich gerne eine zweite Meinung hören würde. Vielleicht kann mir jemand helfen.
1. Im Arbeitsvertrag steht drin, dass die Stelle befristet sei. Und zwar auf 4 Jahre. Hat mich ein wenig überrascht, da davon beim Gespräch keine Rede war bzw. nur von einer Festanstellung gesprochen wurde. Festanstellung stand auch im Stellenangebot.
Ich weiß jetzt nicht ob ich Festanstellung mit unbefristet gleichsetzen kann (kenne es so). Hab ich da eine realistische Chance einen unbefristeten Vertrag rauszuholen oder mach ich mich eher umsonst gleich unbeliebt?
2. Etwas kritischer ist mir aufgefallen, dass bei der Befristung dabei steht; Zitat:
"Der Arbeitsvertrag ist befristet nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in Weiterbildung in der jeweiligen Fassung bis zum 31.12.2016"
X "zu seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt"
Ich bin leider nicht so der Beamtendeutsch Versteher. Allerdings müsste die Befristung doch dann mindestens 6 Jahre betragen, oder? Ich bin Berufsstarter, meine WB dauert mind. 6 Jahre(UC) und mein Chef ist zur vollen WB berechtigt.
Sollte ich da eher mal nachhaken und eine Korrektur "verlangen"?
Liebe Grüße
Zitat meines Terminologieprofessors:
"Einen weißen Kittel kriegen sie überall, Besteck können sie sich im Internet bestellen,aber so zu reden,dass sie kein normaler Mensch versteht,lernen sie nur bei mir!"