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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    heute war es soweit. Ich habe meinen Arbeitsvertrag für meine erste Assistelle nach Hause geschickt bekommen. Beim Lesen sind mir allerdings 2 Sachen aufgefallen, zu denen ich gerne eine zweite Meinung hören würde. Vielleicht kann mir jemand helfen.

    1. Im Arbeitsvertrag steht drin, dass die Stelle befristet sei. Und zwar auf 4 Jahre. Hat mich ein wenig überrascht, da davon beim Gespräch keine Rede war bzw. nur von einer Festanstellung gesprochen wurde. Festanstellung stand auch im Stellenangebot.
    Ich weiß jetzt nicht ob ich Festanstellung mit unbefristet gleichsetzen kann (kenne es so). Hab ich da eine realistische Chance einen unbefristeten Vertrag rauszuholen oder mach ich mich eher umsonst gleich unbeliebt?

    2. Etwas kritischer ist mir aufgefallen, dass bei der Befristung dabei steht; Zitat:
    "Der Arbeitsvertrag ist befristet nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in Weiterbildung in der jeweiligen Fassung bis zum 31.12.2016"

    X "zu seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt"

    Ich bin leider nicht so der Beamtendeutsch Versteher. Allerdings müsste die Befristung doch dann mindestens 6 Jahre betragen, oder? Ich bin Berufsstarter, meine WB dauert mind. 6 Jahre(UC) und mein Chef ist zur vollen WB berechtigt.
    Sollte ich da eher mal nachhaken und eine Korrektur "verlangen"?

    Liebe Grüße
    Zitat meines Terminologieprofessors:
    "Einen weißen Kittel kriegen sie überall, Besteck können sie sich im Internet bestellen,aber so zu reden,dass sie kein normaler Mensch versteht,lernen sie nur bei mir!"



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  2. #2
    Administrator Avatar von Brutus
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    Ein befristeter Arbeitsvertrag nach Absatz 1 kann auf die notwendige Zeit für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung, höchstens bis zur Dauer von acht Jahren, abgeschlossen werden. Zum Zweck des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Facharzt anschließenden Erwerbs einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung kann ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag für den Zeitraum, der für den Erwerb vorgeschrieben ist, vereinbart werden. Wird die Weiterbildung im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung abgeleistet und verlängert sich der Weiterbildungszeitraum hierdurch über die zeitlichen Grenzen der Sätze 1 und 2 hinaus, so können diese um die Zeit dieser Verlängerung überschritten werden. Erfolgt die Weiterbildung nach Absatz 1 im Rahmen mehrerer befristeter Arbeitsverträge, so dürfen sie insgesamt die zeitlichen Grenzen nach den Sätzen 1, 2 und 3 nicht überschreiten. Die Befristung darf den Zeitraum nicht unterschreiten, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt. Beendet der weiterzubildende Arzt bereits zu einem früheren Zeitpunkt den von ihm nachgefragten Weiterbildungsabschnitt oder liegen bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Anerkennung im Gebiet, Schwerpunkt, Bereich sowie für den Erwerb eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung vor, darf auf diesen Zeitpunkt befristet werden.
    Danach dürftest Du gute Chancen haben, dass die Befristung zumindest auf 6 Jahre verlängert wird.
    Allerdings verstehe ich Festanstellung auch als einen unbefristeten (von mir aus mit Probezeit) Vertrag.
    Ich würde als Erstes mal den Chef dazu befragen. Wenn der das ähnlich sieht, dann frag ihn, ob er das mit der Verwaltung klärt...
    Ich würde ihm das auch sagen, dass im Gespräch mit ihm und durch die Stellenanzeige, Du davon ausgegangen bist, dass es ein unbefristeter Vertrag ist. Und ER will DICH haben...
    I'm a very stable genius!



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  3. #3
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Meist kommt die Verlängerung nach dem CommonTrunk, der von den Verwaltungen als "1. Schritt der Weiterbildung" gewertet wird, d.h. nach dem CT kommt die Verlängerung zum UCH-Facharzt.
    ABER das solltest Du vorher abklären, wenn das nicht der Fall ist, könnte es passieren, dass nach dem CT Schluss ist (LOL, bei der aktuellen Stellensituation, aber Verwaltungen sind nicht die hellsten).

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


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  4. #4
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    Zitat Zitat von Kackbratze Beitrag anzeigen
    Meist kommt die Verlängerung nach dem CommonTrunk, der von den Verwaltungen als "1. Schritt der Weiterbildung" gewertet wird, d.h. nach dem CT kommt die Verlängerung zum UCH-Facharzt.
    ABER das solltest Du vorher abklären, wenn das nicht der Fall ist, könnte es passieren, dass nach dem CT Schluss ist (LOL, bei der aktuellen Stellensituation, aber Verwaltungen sind nicht die hellsten).
    Das habe ich auch überlegt,nur warum dann 4 Jahre? 2 oder von mir aus 3 Jahre hätten da mehr Sinn gemacht.

    Das Verwaltungen nicht immer die hellsten sind, musste ich auch schon paar mal feststellen

    Vielleicht frag ich da wirklich den Chef direkt. Im Endeffekt hat er ja zu sagen wie es gemacht wird...
    Danke schon mal für die Antworten!!
    Zitat meines Terminologieprofessors:
    "Einen weißen Kittel kriegen sie überall, Besteck können sie sich im Internet bestellen,aber so zu reden,dass sie kein normaler Mensch versteht,lernen sie nur bei mir!"



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von xOdinx Beitrag anzeigen
    Vielleicht frag ich da wirklich den Chef direkt. Im Endeffekt hat er ja zu sagen wie es gemacht wird...
    Das ist leider nicht so. Die Verwaltungen haben in allen Bereichen das Sagen



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