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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    Und da bröckelt mein Weltbild....
    Zitat meines Terminologieprofessors:
    "Einen weißen Kittel kriegen sie überall, Besteck können sie sich im Internet bestellen,aber so zu reden,dass sie kein normaler Mensch versteht,lernen sie nur bei mir!"



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    09.07.2012
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    Hallo

    Ich habe gerade das Hammerexamen erfolgreich abgelegt und hatte aber schon im Sommer einen Arbeitsvertrag unterschrieben...ich möchte Kinderärztin werden, mein Chef hat für 5 Jahre die Weiterbildungsbefugnis...mein Vertrag beschränkt sich auf 2 Jahre. Ist das demzufolge nicht rechtens? Nun ja...der Vertrag ist ja schon unterschrieben, da werde ich jetzt wohl nichts mehr machen können...



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  3. #8
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Bist Du als Schwangerschafts- oder sonstige Ausfallsvertretung angestellt? Das dürfte dann ja ein Unterschied sein.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    09.07.2012
    Beiträge
    218
    nein.



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  5. #10
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    12.09.2002
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    Viele Verträge sind auf zwei Jahre befristet heutzutage und werden problemlos nach diesen zwei Jahren auf fünf verlängert. Da würd ich mir mal keine Gedanken machen...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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