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  1. #1
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Hallo liebe Wartezeitler!

    Mir stellt sich gerade die Frage, wie ich die Zeit zwischen meiner Erstausbildung zur GuK und dem Studium überbrücke. Ich habe mir die Broschüre zum Thema Kindergeld durchgelesen und bin mir dennoch nicht ganz im Klaren darüber, was das für uns Wartezeitler bedeutet.

    Was ich sicher herausgefunden habe ist, dass kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, wenn man einmal Vollzeit in seinem Job gearbeitet hat. Außerdem besteht ein Anspruch prinzipiell nur bis zum Alter von 25 Jahre.

    Hier die Passagen, die mir für unsere Situation wichtig erscheinen:

    Zitat Zitat von http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html
    Freiwilligendienste
    Anspruch auf Kindergeld besteht während der Ableistung eines berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienstes, wie z.B. während der Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, dem Bundesfreiwilligendienst oder internationalen Jugendfreiwilligendienst.
    Zitat Zitat von http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html
    Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
    Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf zu verstehen. Hierbei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann. Zur Ausbildung für einen Beruf gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf.
    Ich schilder mal gerade meine Szenarien, wie es nach der Ausbildung weitergehen könnte:

    1.: Abschluss der Ausbildung zur GuK mit 22 J. --> FSJ im Rettungsdienst mit 23 J. --> Studium mit 24 J.
    2.: Abschluss der Ausbildung zur GuK mit 22 J. --> Verkürzte Ausbildung zur RA + Anerkennungspraktikum mit 23. J. --> Studium mit 24 J.

    Bestünde bei beiden Varianten überhaupt noch ein Kindergeldanspruch im Studium?

    Vielleicht kann mir ja jemand von den Wartezeitlern helfen und wir können uns hier etwas austauschen!



  2. #2
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Achtung, bei einer zweiten Ausbildung erhälst du eventuell hinterher kein Bafög mehr, also erkundige dich da besser mal direkt bei den Bafög-Leuten, wie das aussieht. Nicht dass du dir das versaust. Wieso rechnest du damit, dein Studium auf jeden Fall mit 24 anfangen zu können? Du hast mit 19 Abi gemacht, rechnest du damit, dass di Wartezeit auf 10 WS runtergeht? Halte ich persönlich für unrealistisch, ich würde mich eher darauf einstellen dass es bei 12 bleibt. Was spricht dagegen nach der Ausbildung im Job zu arbeiten? So könntest du Geld zur Seite legen und hättest nach 12 WS (so du denn direkt nach dem ABi die Ausbildung angefangen hast) Anspruch auf elternunabhängiges Bafög. Damit wär dann auch dein Lebensunterhalt gesichert.

    Ich hab nach dem 2. Ausbildungsjahr eh kein Kindergeld mehr bekommen, weil du allein durch die Ausbildungevergütung zuviel verdienst. Kann aber sein dass sich das geändert hat.
    Naja, ich würd mir das mit der Zweitausbildung gut überlegen - ich muss aber ehrlich sagen, dass ich nicht weiß wie es beim RA ist, denn für die Ausbildung muss man ja glaub ich Geld zahlen?
    "Hodor!" - Hodor



  3. #3
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Vielen Dank für deine Antwort!

    Das mit dem Bafög ist ein guter Einwand, wobei ich wahrscheinlich eh kein elternabhängiges bekommen würde. Die Kindergeldgrenze ist dieses Jahr weggefallen, sodass das Einkommen in der Ausbildung keine Rolle mehr spielt für den Kindergeldanspruch. Auch sonst hat sich einiges geändert zum 01.01.12.

    Ich hoffe auf einen guten TMS im Mai und versuche dann zum WS 14/15 im AdH einen Platz mit Ausbildungs- + TMS-Bonus zu bekommen (meine DN im Abi ist 2,0). Ein FSJ würde mir z.B. in Tübingen aktuell nochmal einen Bonus von 0,1 geben. Die Ausbildung zur RA würde mir einfach noch unglaublich viel Spaß machen, deswegen denke ich darüber nach. Müsste für die Ausbildung etwa 2500€ bezahlen.

    Problem bei mir ist, dass meine Eltern noch einen so genannten Ortszuschlag bekommen (entspricht in etwa der Höhe) des Kindergeldes, das würde mit dem Kindergeld zusammen dann auch wegfallen.

    Abitur habe ich mit 19 gemacht, die Ausbildung beende ich mit 23. Habe dann allerdings erst 6 WS und hoffe somit auf einen Platz im AdH um weitere 6 WS (oder mehr) umgehen zu können...Ich glaube auch nicht, dass sich die Wartezeit in den nächsten Jahren verkürzen wird...



  4. #4
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Ich denke dein Plan hört sich nicht schlecht an, allerdings glaub ich dass es selbst mit 2,0 im AdH recht schwer wird. Du darfst nicht vergessen, dass es ziemlich viele Leute mit nem Abi im Bereich zwischen 1,7 und 2,2 gibt, die ne Ausbildung und nen guten TMS machen.
    Also vielleicht überlegst du dir nen Plan B, wie gesagt, wenn du nach deiner Ausbildung drei Jahre arbeitest, erhälst du unabhängig von deinen Eltern Bafög. Ich hab in der Zeit zB vier Semester an der FU Hagen Psychologie studiert... Gibt also viele Möglichkeiten sich die Zeit sinnvoll zu vertreiben.
    Aber nach Plan A müsstest du ja erstmal Parallel zum Ende der Ausbildung (?) dich auf den TMS vorbereiten. Naja, versuchs halt mal, kann ja nicht schaden ;)
    wegen Kindergeld und co würd ich im Zweifel einfach mal nen Termin mit irgendwem vom Amt machen (wer auch immer da zuständig ist -.-) und mich beraten lassen. Hier gibts ja doch oft nur Wischiwaschi-Infos ;)
    "Hodor!" - Hodor



  5. #5
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Das es nicht einfach übers AdH wird ist mir klar. Da muss halt echt alles passen im TMS...Ich wollte jetzt so langsam mit den Vorbereitungen für den TMS anfangen. Abschlussprüfungen habe ich erst im Juli/August, da ist also zum Glück noch etwas Luft nach dem TMS.

    Ich bin im Moment einfach furchtbar genervt aber das kennen ja wahrscheinlich alle Wartzeitler. Ich bin aktuell in der Ausbildung auf ner urologischen Station eingesetzt und das jetzt schon seit bestimmt 9 Wochen und ich finde es zunehmend langweiliger. Es ist einfach jeden Tag das selbe: Vitalzeichen messen, Waschen, Verbände wechseln, Katether und Drainagen ziehen,...Es ist absolut nicht fordernd. Wahrscheinlich liegt es daran, dass ich letzte Woche zwei Tage im Rettungsdienst gefahren bin und es einfach unglaublich toll fande! Klar gibt es auch in der Pflege interessante Bereiche, vorallem Notaufnahme und Intensiv aber da muss man halt auch erstmal wieder hinkommen...

    Und dann sitzen mir natürlich meine Eltern im Nacken, dass es nun doch endlich bald mal losgehen müsste mit dem Studium....:-/



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