Zumal ich es von der OP-Pflege aus meinem alten Haus so kenne, dass diese Rufbereitschaft hatte zwischen zwei normalen Arbeitstagen, wobei der sich anschließende Arbeitstag ggf bei Überschreiten gewisser Zeiten Anwesenheit (5 Stunden?), die aber auch nach Mitternacht oder so sein mussten, alles andere zählte nicht, dann zu Hause sprich frei verbracht werden musste. Da stet sich zum einen die Frage, ob nicht auch das schon, da die OP-Pflege ganz sicherlich nicht zu leitenden Positionen gehört, gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt und warum ähnliche Regeln nicht für OÄ gelten.