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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
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    Westfalenpott
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    Wie der 2. Link sehr schön beschreibt, gelten Ausnahmen aber nur für leitende Angestellte, sprich Chefärzte und Leitende OAs, nicht für "normale" OAs oder gar Funktions-OAs. Und in den operativen Fächer sind das idR die Operateure, sind dann also alle OPs von denen am Tag nach Hintergrunddienst gesetzeswidrig?
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #22
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
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    Beiträge
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    Zumal ich es von der OP-Pflege aus meinem alten Haus so kenne, dass diese Rufbereitschaft hatte zwischen zwei normalen Arbeitstagen, wobei der sich anschließende Arbeitstag ggf bei Überschreiten gewisser Zeiten Anwesenheit (5 Stunden?), die aber auch nach Mitternacht oder so sein mussten, alles andere zählte nicht, dann zu Hause sprich frei verbracht werden musste. Da stet sich zum einen die Frage, ob nicht auch das schon, da die OP-Pflege ganz sicherlich nicht zu leitenden Positionen gehört, gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt und warum ähnliche Regeln nicht für OÄ gelten.



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  3. #23
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    2.798
    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Quelle?
    Sekundärquelle z. B. http://www.bda.de/downloads/AundI-ArbZG-und-BD.pdf
    Primärquelle EuGH-Urteil Az. C-151/02, Ausschnitt:

    "Die Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte
    Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass der
    Bereitschaftsdienst, den ein Arzt in Form persönlicher Anwesenheit im
    Krankenhaus leistet, in vollem Umfang Arbeitszeit im Sinne dieser Richtlinie
    darstellt,
    auch wenn es dem Betroffenen in Zeiten, in denen er nicht in Anspruch
    genommen wird, gestattet ist, sich an seiner Arbeitsstelle auszuruhen,
    so dass die Richtlinie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach
    der Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer während eines Bereitschaftsdienstes
    untätig ist, als Ruhezeit eingestuft werden."

    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Dann wäre der fachärztliche Hintergrund im Krankenhaus ja vollständig gesetzeswidrig... ist das so?
    Nicht unbedingt, denn es gibt Ausnahmeregelungen.

    § 7 Abs. 1 ArbZG:
    „In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer
    Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden:
    1. abweichend von § 3
    a) die Arbeitszeit von über zehn Stunden werktäglich zu
    verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem
    Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst
    fällt,
    b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen ... .“
    § 7 Abs. 8 ArbZG:
    „Werden Regelung nach Abs. 1 Nr. 1 ... zugelassen, darf die Arbeitszeit
    48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten
    nicht überschreiten.“ ...



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  4. #24
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
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    Westfalenpott
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    15.951
    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    § 7 Abs. 1 ArbZG:
    „In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages in einer
    Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden:
    1. abweichend von § 3
    a) die Arbeitszeit von über zehn Stunden werktäglich zu
    verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem
    Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst
    fällt,
    b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen ... .“
    § 7 Abs. 8 ArbZG:
    „Werden Regelung nach Abs. 1 Nr. 1 ... zugelassen, darf die Arbeitszeit
    48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten
    nicht überschreiten.“ ...
    Diese Ausnahmeregelung greift aber genauso bei Notarztdiensten, da Du Dich nur in der Nähe des Notarztstandortes aufhalten mußt, nicht in der Klinik selber. Ich habe z.B. in der Nähe der Rettungswache gewohnt und im NEF-Dienst zuhause geschlafen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #25
    Diamanten Mitglied
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    tüdelüdelü.....könnten wir nochmal zur ausgangsfrage zurückkehren *liebguck*



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