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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    Südbayern und München: Egal, welches Fach: MINDESTENS FA-WB-Zeit. Man darf aber davon ausgehen, daß Kliniken außerhalb von München (und das kann bereits 2,3 Dutzend km außerhalb sein....) durchaus bereits unbegrenzte Verträge vergeben MÜSSEN, damit sie überhaupt noch jemanden bekomme (etwa FFB). Warum sie so etwas machen, mag sich jeder selbst ausmalen.

    Grob gilt: Noch pendelbar aus München = unbegrenzter Vertrag, mind. jedoch FA-WB (auf keinen Fall kürzer !). Eigentlich kann man auf unbegrenztem Vertrag bestehen.

    WENIGER als ges. WB-Zeit geht eigentlich bei WB nicht, da kann man sich auch mit dem MB in Verbindung setzen, wenn etwas anderes angeboten wird.

    Nur als Beispiel: In einem nicht ganz kleinen Klinikum einer vergleichsweise nicht kleinen Kreisstadt im Südosten Bayerns an der A8 gibt es in praktisch allen somat. Fächern Assimangel, was man da heraushandeln kann, dist leicht auszumalen. Freiwillig geben sie es nicht her, da wird geblufft ohne Ende.

    Wer heute noch in der Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie ohne unbegrenzten Vertrag dasteht, ist eigentlich viel zu nett !



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Zitat Zitat von dreamchaser Beitrag anzeigen
    Wieso wünschen sich deine Kollegen einen Vertrag mit einer kürzeren Laufzeit, wenn sie einen über die gesamte Weiterbildung haben können. Kündigen kann man ja so oder so, wenn man das möchte.
    Das stimmt, war am ehesten psychologisch. Die Gegend ist nicht jetzt auf Nummer 1 der Liste der beliebtesten Städte und man hatte wohl Angst, sich für länger zu binden
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  3. #8
    Platin Mitglied
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    Meine Erfahrung ist, dass an Unikliniken kürzere Verträge durchaus noch üblich sind.



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  4. #9
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    In Berlin ist 2 Jahre mit Option auf Verlängerung das Übliche... Wenn man Glück hat vielleicht für die Zeit der FA Weiterbildung, aber länger hab ich hier noch nie gehört....
    ...Scheint wohl regional sehr unterschiedlich zu sein.

    Würd mal sagen, alles unter 2 Jahre ist inakzeptabel, es sei denn es ist eine Schwangerschaftsvertretungsstelle... Mit dem Fach hat da glaub ich wenig zu tun.
    Geändert von EntenFreundin (28.12.2012 um 00:21 Uhr)



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  5. #10
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    In unserer Uni-Päd ist der Erst-Vertrag für 2 Jahre, dann i.d.R. bis zum Facharzt. Ist so ja auch MB-konform.

    Kürzerer Vertrag als dir der AG anbietet hat höchstens den Vorteil, dass du nicht kündigen musst und damit für einen ggf. vorhandenen freien Übergangsmonat Arbeitslosengeld bekommen kannst.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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