Ja, gab es. Wenn z.B. immer Schwangerschaftsvertretungen gemacht werden oder aber ein Vertrag an ein bestimmtes Projekt gebunden ist.
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Gab es nicht im letzten Jahr ein Urteil, dass mehrfache begründete Verlängerungen durchaus zulässig sind und eben nicht automatisch zu einem unbefristeten Vertrag führen?
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Ja, gab es. Wenn z.B. immer Schwangerschaftsvertretungen gemacht werden oder aber ein Vertrag an ein bestimmtes Projekt gebunden ist.
Wie Muriel schon gesagt hat, das geht nur wenn es eine Begründung für die zeitliche Begrenzung der einzelnen Verträge gab. Man sollte also nicht nur auf Drittmittelstellen sitzen
Andererseits ist es auch so, dass Drittmittelstellen die einzige Möglichkeit sind an der Uni nach 15 Jahren ohne Festanstellung weiterbeschäftigt zu werden.
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Naja, nach dem WissZeitVG muss man in der Medizin binnen 15 Jahre habilitiert sein, oder die Klinik verlassen.
Alternativ kann man verbeamtet oder auf Lebenszeit eingestellt werden, aber das sind seltene Stellen.