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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Und gesetzt des Falles, dass die Habilitation erfolgt ist:
    Bekommt man dann automatisch einen unbefristeten Vertrag? Kann man als normaler FA/OA arbeiten oder muss man sonstige Aufgaben übernehmen z.B. Lehre / Betreuung / Forschung-Arbeitsgruppen?



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  2. #22
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    Zitat Zitat von Thomas24 Beitrag anzeigen
    Naja, nach dem WissZeitVG muss man in der Medizin binnen 15 Jahre habilitiert sein, oder die Klinik verlassen.
    Alternativ kann man verbeamtet oder auf Lebenszeit eingestellt werden, aber das sind seltene Stellen.
    Das stimmt so nicht, die Habil ist davon völlig unabhängig. Du darfst nur maximal 6 Jahre vor Promotion + 9 Jahre nach Promotion befristete Verträge bekommen. Solltest du weniger wie 6 Jahre zur Promotion benötigen verlängert sich der zweite Teil entsprechend. Anschließen brauchst du eine Festanstellung auf Lebenszeit oder eben eine Professur mit Verbeamtung...

    Während unserem Rechtsmedizinseminar hatte wir unsere Sektion mit einer auf Honorarbasis arbeitenden habilitierten Rechtsmedizinerin der die 15 Jahre zum Verhängnis geworden sind... und finde mal eine Stelle nicht an der Uni in diesem Fach.



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  3. #23
    Diamanten Mitglied
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    Ja, stimmt- nach 15 Jahren ist Schluss mit den befristeten Verträgen, unabhängig von Habil/ nicht Habil.

    @Nurbanu: theoretisch könnten Unis auch unbefristete Verträge vergeben, das Gesetz räumt die Möglichkeit ein
    § 1 (2) WissZeitVG.

    http://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/__1.html



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  4. #24
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Irgendwie ist das alles nicht das Gelbe vom Ei. Während andere nach der WB an normalen Kliniken ihre unbefristeten Verträge bekommen, hängt man an der Uni noch 9-10 Jahre nach dem FA in befristeten Verträgen, ohne zu wissen, ob man danach wenigstens den unbefristeten Vertrag bekommt. Und die örtliche Flexibilität für die neue Stelle ist dann auch eingeschränkt wegen Eigenheim und Kindern.



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  5. #25
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Nein, du brauchst nach den 15 Jahren nicht zwingend eine Professur mit Verbeamtung (gerade letztere ist ja eh die totale Ausnahme). Soweit mir das erklärt wurde bist du mit der Habil aus den gesetzlichen Einschränkungen des WissZeitVg raus. Und so verstehe ich den Gesetzestext auch: Es sind explizit die Hochschullehrer ausgenommen - und ein solcher bist du mit der Habil.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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