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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von //stefan
    Mitglied seit
    26.09.2006
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    Oche
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    Done
    Beiträge
    1.319
    Ich kenne das mit dem Abholen nur von Städten wo ein oder zwei Primär-NEF besetzt sind (ganz normal von der Wache aus) und wenn die beiden im Einsatz sind wird der zweite (oder dritte) NA dann von zu Hause abgeholt. Ein Feuerwehrmann schnappt sich das NEF und fährt zu ihm nach Hause, das dauert mitunter bis zu 10 Minuten, je nachdem wo der Arzt wohnt. Da wird dann auch schonmal das Ersatz-NEF auf eine Wache "verlegt" die dem aktuellen "Zuhause"-NA näher liegt.
    "The end and aim of all medical practice is prevention; and, failing that, cure; and, failing that, amelioration." (J.W. Ballantyne, 1902)







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  2. #17
    Scha-Fanatiker Avatar von Marita
    Mitglied seit
    05.09.2003
    Ort
    war good old Bavaria
    Beiträge
    49
    Ich muss Evil recht geben - in Bayern ist das NA Fahren eben in den meisten Fällen keine bezahlte Arbeitszeit sondern eine "Art" Bereitschaftszeit - der NA rechnet lediglich die gefahrenen Einsätze ab und kriegt für die "Wartezeit" dazwischen keinen Cent. Wenn man Glück hat und an einem "unbeliebteren" Standort fährt, gibt es meist einen Zuschlag von 4 oder 8 EUR pro Stunde für den NA dazu. Ich kenne aber auch Standorte in Bayern, wo der NA für sein Zimmer pro Schicht noch ein kleines Mietentgelt zahlen muss.
    Das macht den Job nicht gerade attraktiv und da sagen viele Notärzte schon mal:
    Ich fahre gerne ein paar Schichten, aber nur von zu Hause aus.

    Die Frage, ob es vor dem Patienten vertretbar ist, ob das NEF 2 x die Hauptstrasse hochfahren muss oder nicht tritt leider in strukturschwachen Gebieten oft vor der Frage zurück, ob sich dann überhaupt ein Notarzt findet, der sich noch auf die Wache setzt. Wenn der NA für 12 Stunden "Bereitschaft" dann für einen Einsatz nach Steuer 50 EUR bekommt (=Stundenlohn 4,16 EUR und da sind Fahrtkosten zur Wache und Mittagessen noch nicht mit drin), überlegt er sich 3 x , ob er von Zu Hause fährt oder nicht.
    In anderen Bundesländern ist das anders geregelt - eine befreundete Notärztin in Hamburg bekommt ein "festes" Gehalt von 800 EUR pro 12 Stunden Schicht, egal wie viele Einsätze. Aber Sie fährt an ihrem "Brennpunkt" auch schon mal 13 Einsätze pro Schicht.
    Lass sie kritteln, lass sie lachen - schliess´ mit Gleichmut Deine Ohren.
    Wer es jedem Recht will machen - geht am End sich selbst verloren!


    Käsefondue forever !!!



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  3. #18
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.01.2013
    Beiträge
    3
    Also bei uns am Standort ist es seit Jahren ganz klar so, dass die Notärzte immer auf der Rettungswache sind. Das ist in Bayern bzw. Schwaben aber keine Selbstverständlichkeit. Es gibt auch bei uns im RDB einige Wachen die ihre Notärzte von Daheim abholen. Wir haben aber auch gerade in den Nachbarlandkreisen viele Notärzte die selbst fahren weil ihnen das sonst zu anstrengend ist -> denen muss nach aktueller bay. Gesetzeslage dann der RettAss vom RTW das NEF hinterher fahren...
    Wir haben zusätzlich noch den Sonderfall der "Aussennotarztstandorte", sprich zusätzliche Docs die von Daheim kommen weil Sie in einem Gebiet mit dünner NA Versorgung wohnen. Die fahren natürlich auch immer selber, denen darf man aber das NEF wiederum nicht hinterher fahren weil es kein Fahrzeug des RD Bayern ist...
    Ganz schön kompliziert...



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  4. #19
    Schiffs-Doc h.c.
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    04.07.2006
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    Aus, aus, das Studium ist AUS!
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    362
    Zitat Zitat von lifeguard1703 Beitrag anzeigen
    viele Notärzte die selbst fahren weil ihnen das sonst zu anstrengend ist -> denen muss nach aktueller bay. Gesetzeslage dann der RettAss vom RTW das NEF hinterher fahren...
    Wir haben zusätzlich noch den Sonderfall der "Aussennotarztstandorte", sprich zusätzliche Docs die von Daheim kommen weil Sie in einem Gebiet mit dünner NA Versorgung wohnen. Die fahren natürlich auch immer selber, denen darf man aber das NEF wiederum nicht hinterher fahren weil es kein Fahrzeug des RD Bayern ist...
    ...
    Muss der RettAss nicht.... im Gegenteil, dieser ist weder auf das Fahrzeug eingewiesen noch auf die daraufverpackten Geräte....Haftung lässt grüßen. Und das Fahrzeug und den Kollegen möglichst auch noch mit Blaulicht in die Klinik ziehen lassen, für die man dienstrechlich verantwortlich ist, weil man nicht mit Blaulicht hinterherfahren darf. Daher hat unser Chef das z.B. offiziell verboten. Ein Selbstfahrer-Notarzt aus dem Nachbarlandkreis musste das schon schlucken gehn und wollte sich dann unmittelbar nach Einsatz auf der nahegelegenen Wache beim Chef beschweren gehen....hat wohl nicht so gefruchtet
    Wenn du glaubst, es geht nicht mehr......kommt von irgendwo ein Blaulicht her!



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  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von Erdbeermond
    Mitglied seit
    28.03.2012
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    final countdown
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    1.068
    Bei uns gab es genau wegen diesem Thema sogar Stress mitm Bayerischen Innenministerium, weil das die Verantwortlichen an sich genauso sehen,mit Gutachten und allem drum und dran und trotzdem gibt es vom Innenministerium die Anweisung, dass das so zu machen ist.
    Liebe Grüße,

    Erdbeermond



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