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Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von glücksdrache
    Registriert seit
    05.09.2002
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    Post-Uni
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    Hallo,

    hab mal ne kurze Frage.

    In unserer Klinik ist die Frage entbrannt, ob man neben der normalen Arbeit Honorardienste machen kann oder sich strafbar macht, da man dann das Arbeitszeitschutzgesetz nicht einhält.

    Beispiel: Mo-Do Schichtdienst von 8 - 20 Uhr
    Fr - So frei, da aufgrund des Schichtdienstes keine Dienste und damit Gehaltseinbussen , also Sa NA
    24 h

    Habe in der Forensuche leider nix gefunden.

    Viele Kollegen anderer Häuser machen Honorardienste. Ist das dann nach dem Motto " Wo kein Kläger, da kein Richter ?"

    Danke und noch nen schönen Sonntag,
    Drache



  2. #2
    Administrator Avatar von Brutus
    Registriert seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.154
    Also erstmal musst Du diese "Nebentätigkeit" beim Arbeitgeber anmelden! Ist zwar nur für die "Akte", weil wirklich verbieten kann er Dir das nicht, es sei denn, Du schädigst damit direkt Deinen Arbeitgeber.
    Dann hat Dein Arbeitgeber einen Anspruch auf Deine Arbeitskraft. Also Du musst schon in der Lage sein, Deine Arbeit korrekt auszuführen. D.h., dass Du zum Beispiel nicht Sonntags einen 24h Dienst machst, obwohl Du Montags arbeiten musst.
    Ansonsten ist es Dir überlassen, was Du in Deiner Freizeit machst. Und einen 24h NA-Dienst am Samstag, wenn vorher oder nachher keine Regelarbeit ansteht, sollte auf jeden Fall möglich sein.
    Übrigens: Das Arbeitszeitgesetz gilt in dem Fall nicht, weil Du einer freiberuflichen, also selbstständigen, Tätigkeit nachgehst. Das Arbeitszeitgesetz gilt aber nur für Angestellte (abhängig beschäftigte)!
    In dem Sinne: viel Spaß beim Notarzten!
    I'm a very stable genius!



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Registriert seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Nach Arbeitszeitgesetz strafbar machen können sich nur Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen. Du als Arbeitnehmer hast keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

    Wie Brutus schon angedeutet hat, gelten die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes jedoch nur für Arbeitgeber-Arbeitnehmer. Da du den Honorardienst aber wohl auf freiberuflicher Basis machst (Auftraggeber-Auftragnehmer), greift das ArbZG hier nicht.

    Zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/



  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    08.11.2004
    Beiträge
    169
    Und was verdient ihr so als Honorararzt für einen 24 h Dienst?



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
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    33 bzw 35€/Stunde brutto. Unbedingt den Versicherungsschutz klären-sowohl Haftpflicht als auch Unfallschutz für dich selber.Bei uns hat der Landkreis/die Stadt das für uns Honorarnotärzte abgeschlossen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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