Zitat von
Kyutrexx
Dass es dir nicht bekannt ist, heißt nicht, dass es das nicht gibt.
Derartiges kommt immer mal wieder dann vor, wenn die Approbation wegen gesundheitlicher Probleme versagt wird.
Auf den Ablehnungsbescheid des Antrages auf Erteilung der Approbation folgt dann ein Widerspruch i.d.R. mit Hinweis auf das Verbot der Beschränkung der Berufsausübung, woraufhin die Approbation mit gewissen Auflagen erteilt wird.