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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    pIMPP my studies
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    Grundsätzlich sind mit einem Zweitstudiumsantrag für Juristen bei guter Begründung maximal 4 Punkte zu holen - wobei die gerne angeführte Begründung des Medizinrechts (es gibt da auch einen Fachanwalt für) regelmäßig allenfalls zu diesen 4 Punkten führt, da eben gerade wegen des Facharztitels und der allumfassenden Fähigkeiten von Juristen keine weiteren Punkte vergeben werden. Die für HSS zuständigen Instanzgerichte sehen die Sache ähnlich wie HSS, nur noch konsequenter: Auch 4 Punkte seien wohl schon zu viel, aber da der Antragsteller und nicht HSS gegen den Bescheid vorgegangen ist (logisch), können sie von den 4 Punkten nicht runter - ne ultra petita und reformation in peius lassen grüßen.

    So, nun kommt das OLG München (1 U 4005/12) mit einer neuen Entscheidung in einer ganz anderen Sache um die Ecke - ich könnte mir aber vorstellen, dass damit die oben angeführte Argumentation ein Anwalt benötige keinerlei Zusatzqualifikation zumindest ins Wanken gerät. Hintergrund ist eine Klage auf Herausgabe von Gewebeproben in Vorbereitung für eine Schadensersatzklage. Die Gewebeproben sollen vom Pathologen herausgegeben werden, damit man nachvollziehen kann, ob er einen Tumor übersehen hat oder ob der Tumor einfach noch nicht da war und dementsprechend auch nicht zu erkennen war.

    Das Gericht urteilt nun, dass für eine nicht übliche Herausgabe besondere Zuverlässigkeitsgewähr vorhanden sein müsse. Und jetzt kommt's: Diese sei dadurch gesteigert, "dass sie (die Anwältin) als Fachanwältin für Arztrecht und ausgebildete Ärztin über hinreichende Erfahrung mit der Versendung von Präparaten verfügt." Hervorhebungen und Anmerkungen von mir, Zitat nach der SZ.

    Das heißt, dass die Anwältin in dem vorliegen Fall unter Umständen gerade deshalb für ihren Mandanten den Sieg davon getragen hat, weil sie beide Qualifikationen vorweisen konnte. Ändert nichts daran, dass man erstmal den Facharzt machen sollte, um die eingeschlagene Richtung plausibel darlegen zu können.

    Bin mal gespannt, was die Juristen in NRW zu dem Ei sagen, das ihnen in München im Vorbeigehen gelegt wurde....



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Manchmal könnte ich mich beömmeln bei solchen Sachen. Dadurch, dass ich Ärztin bin, weiß ich also bestens Bescheid über die korrekte Verwahrung von Gewebeproben, was man einem Laien nicht erklären könnte? Abstrus, aber wenn es Juristen den Weg zum Zweitstudium erleichtern sollte, soll es mir Recht sein.



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  3. #3
    pIMPP my studies
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Manchmal könnte ich mich beömmeln bei solchen Sachen. Dadurch, dass ich Ärztin bin, weiß ich also bestens Bescheid über die korrekte Verwahrung von Gewebeproben, was man einem Laien nicht erklären könnte? Abstrus, aber wenn es Juristen den Weg zum Zweitstudium erleichtern sollte, soll es mir Recht sein.
    Man gewöhnt sich daran.... aber ich musste auch laut lachen, als ich den Bericht in der SZ gelesen habe. Zuerst der Pathologe, der das Zeug nicht rausrücken will, dann hat er vorgeschlagen, ein Gutachter dürfe sich die Proben bei ihm im Labor ansehen und schlussendlich das Gericht mit der richtigen Entscheidung. Die Begründung ging dann aber doch noch etwas weiter: Die Dame ist Anwältin, also Organ der Rechtspflege. Daher kann man ihr vertrauen. Und weil man ihr vertrauen kann und sie außerdem als Ärztin grundsätzlich weiß, was Gewebeproben sind, wird sie auch entsprechende Vorkehrungen treffen, dass diese Proben unbeeinträchtigt bleiben. Die haben also ganz klar auf die Doppelqualifikation abgestellt. Nur Ärztin hätte klar nicht gereicht. Ob Anwältin ohne Zusatzqualifikation blieb offen, vermutlich hätten dann noch andere Maßnahmen hinzutreten müssen.

    Die Idee, dass damit die Argumentation der Gerichte, welche über die Widersprüche gegen die HSS entscheiden, geknackt werden könnte, kam mir erst später.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Grundsätzlich ein interessanter Sachverhalt und für den einen oder anderen bestimmt nützlich.

    Allerdings wundert mich dein erster Absatz über die Punktezahl. Als ich vor knapp einem Jahr bei HSS angerufen habe, um mich einmal nach den genauen Kriterien der "besonderen beruflichen Gründe" zu erkundigen (was da in der Broschüre steht ist ja mal vorne und hinten nicht zu gebrauchen), wurden mir beispielhaft Jura-Studenten vorgeschlagen, die in die Rechtsmedizin wollten. Solche Zweitstudienbewerber hätten dann nach Angabe der Person am anderen Ende der Leitung eine sehr gute Chancen auf hohe Punktewerte aus beruflichen Gründen.

    Ganz nebenbei wurde auch gesagt, es sei so, da Jura-Studenten schon gut sind, wenn sie unter 3.0 wären und sonst im normalen Verfahren konkurrenzunfähig blieben.

    Das beißt sich irgendwie mit deiner Aussage. Wie kommst du auf die 4 Punkte?
    "This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."
    - Wolfram|Alpha



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  5. #5
    pIMPP my studies
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    Aus Gerichtsurteilen der Gerichte, die über die Bescheide der HSS urteilen. Da landen dann natürlich nur die abgelehnten Fälle. Das mit der Rechtsmedizin als Argumentation ist mir neu. Ein schöner Ansatz, noch schöner, wenn er funktioniert!

    Die meisten versuchen es anders: Sie wollen Medizinrecht (oder Arztrecht) machen. Da lautet dann die Begründung für die Ablehnung, dass es dafür einen Facharzt gebe und daher alles paletti sei.



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