Grundsätzlich sind mit einem Zweitstudiumsantrag für Juristen bei guter Begründung maximal 4 Punkte zu holen - wobei die gerne angeführte Begründung des Medizinrechts (es gibt da auch einen Fachanwalt für) regelmäßig allenfalls zu diesen 4 Punkten führt, da eben gerade wegen des Facharztitels und der allumfassenden Fähigkeiten von Juristen keine weiteren Punkte vergeben werden. Die für HSS zuständigen Instanzgerichte sehen die Sache ähnlich wie HSS, nur noch konsequenter: Auch 4 Punkte seien wohl schon zu viel, aber da der Antragsteller und nicht HSS gegen den Bescheid vorgegangen ist (logisch), können sie von den 4 Punkten nicht runter - ne ultra petita und reformation in peius lassen grüßen.
So, nun kommt das OLG München (1 U 4005/12) mit einer neuen Entscheidung in einer ganz anderen Sache um die Ecke - ich könnte mir aber vorstellen, dass damit die oben angeführte Argumentation ein Anwalt benötige keinerlei Zusatzqualifikation zumindest ins Wanken gerät. Hintergrund ist eine Klage auf Herausgabe von Gewebeproben in Vorbereitung für eine Schadensersatzklage. Die Gewebeproben sollen vom Pathologen herausgegeben werden, damit man nachvollziehen kann, ob er einen Tumor übersehen hat oder ob der Tumor einfach noch nicht da war und dementsprechend auch nicht zu erkennen war.
Das Gericht urteilt nun, dass für eine nicht übliche Herausgabe besondere Zuverlässigkeitsgewähr vorhanden sein müsse. Und jetzt kommt's: Diese sei dadurch gesteigert, "dass sie (die Anwältin) als Fachanwältin für Arztrecht und ausgebildete Ärztin über hinreichende Erfahrung mit der Versendung von Präparaten verfügt." Hervorhebungen und Anmerkungen von mir, Zitat nach der SZ.
Das heißt, dass die Anwältin in dem vorliegen Fall unter Umständen gerade deshalb für ihren Mandanten den Sieg davon getragen hat, weil sie beide Qualifikationen vorweisen konnte. Ändert nichts daran, dass man erstmal den Facharzt machen sollte, um die eingeschlagene Richtung plausibel darlegen zu können.
Bin mal gespannt, was die Juristen in NRW zu dem Ei sagen, das ihnen in München im Vorbeigehen gelegt wurde....