teaser bild
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 22
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    13.12.2006
    Beiträge
    37
    Hallo!

    Ich studiere aktuell noch in Ulm, will aber zum PJ (August 2013) an die TU München wechseln.
    Das erste Tertiär habe ich einen Platz in der Schweiz und würde 993 Franken verdienen. Mit der PJ Deckelung ist das ja zu viel. Von der TU München wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie das PJ trotzdem anerkennen würden.
    Heißt das ich kann den Vertrag bedenkenlos unterschreiben? Wäre es mit diesem Gesetz nicht "illegal" für mehr Lohn zu arbeiten oder kann nach diesem Gesetz jedes LPA nochmal für sich entscheiden? Man findet so wenig darüber im Internet, wer weiß mehr???

    Danke für die Hilfe schonmal im Voraus.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Gasmann Avatar von kra-
    Mitglied seit
    13.02.2006
    Ort
    CH
    Beiträge
    1.063
    Ich weiß nicht wie das in München ist, aber generell ist es den Krankenhäusern doch freigestellt, wie viel sie ihren PJs zahlen. Die Uni GÖ hatte so weit ich weiß den Lehrkrankenhäusern verboten, mehr als die Uniklinik zu zahlen, aber das LPA hat damit nichts zu tun und die PJs wurden auch nicht "bestraft" wenn sie mehr verdient hatten.
    Abgesehen davon wird überall in der Schweiz mehr gezahlt als in D. Und 993 Franken sind richtig wenig, da kannst du dir nicht viel von leisten. Habe damals knapp 1300Sfr gekriegt (+ Weihnachts- und Urlaubsgeld).



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798
    Zitat Zitat von kra- Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht wie das in München ist, aber generell ist es den Krankenhäusern doch freigestellt, wie viel sie ihren PJs zahlen.
    Nicht mehr:

    Neue Obergrenzen für Aufwandsentschädigungen im PJ
    "Mit der jüngsten Reform der Approbationsordnung wurden neue Obergrenzen für Aufwandsentschädigungen im Praktischen Jahr des Medizinstudiums beschlossen. Der Marburger Bund lehnt solche Obergrenzen grundsätzlich ab. Immerhin aber wurde der Bedarf von bisher 373 Euro um 224 Euro monatlich angehoben. Die Obergrenze im Inland liegt nun bei 597 Euro. Für das Ausland gilt anderes. Zur Abgeltung des besonderen Bedarfs bei einer Ausbildung im Ausland soll die Höchstgrenze gegebenenfalls in Höhe der BAföG-Empfängern zustehenden Leistungen steigen, die zur Deckung von Studiengebühren im Ausland und von Reisekosten zum Ort der ausländischen Ausbildung gewährt werden, außerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz auch um einen monatlichen Auslandszuschlag als Kaufkraftausgleich. Leistungen, die die Höchstgrenze bei einer Ausbildung im Ausland übersteigen, sind nach § 12 ÄApprO zu berücksichtigen. Dies ist schwer zu verallgemeinern und erfordert im Zweifelsfall, dass Studierende beim zuständigen Landesprüfungsamt nachfragen, wie im konkreten Fall verfahren wird. Der MB vertraut darauf, dass die Landesprüfungsämter die neuen Regelungen so umsetzen, wie sie vom Verordnungsgeber gedacht waren: als Ansporn für die Lehre und nicht als Hürde für die Studierenden."
    Quelle: http://www.marburger-bund.de/



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    13.12.2006
    Beiträge
    37
    "Dies ist schwer zu verallgemeinern und erfordert im Zweifelsfall, dass Studierende beim zuständigen Landesprüfungsamt nachfragen, wie im konkreten Fall verfahren wird. Der MB vertraut darauf, dass die Landesprüfungsämter die neuen Regelungen so umsetzen, wie sie vom Verordnungsgeber gedacht waren: als Ansporn für die Lehre und nicht als Hürde für die Studierenden.""

    Also scheint es kein Problem zu sein, wenn ich das richtig verstehe. Schön



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    13.12.2006
    Beiträge
    37
    Zitat Zitat von Kuschelbu Beitrag anzeigen
    "Dies ist schwer zu verallgemeinern und erfordert im Zweifelsfall, dass Studierende beim zuständigen Landesprüfungsamt nachfragen, wie im konkreten Fall verfahren wird. Der MB vertraut darauf, dass die Landesprüfungsämter die neuen Regelungen so umsetzen, wie sie vom Verordnungsgeber gedacht waren: als Ansporn für die Lehre und nicht als Hürde für die Studierenden.""

    Also scheint es kein Problem zu sein, wenn ich das richtig verstehe. Schön



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 5 12345 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook