Kindergärten sind kommunal geregelt, auch bei konfessionellen oder Elterninitiativen. Sprich, die Zuschüsse von der Stadt und den Platz an sich gibt nur bei Erstwohnsitz dort. Ausnahmen können mal bei geplantem Umzug oder Nachbargemeinden bestehen, sind aber sicher nicht die Regel. Auf gar keinen Fall würde ich mich einfach ummelden, ohne das Jugendamt vorher kontaktiert zu haben. Vielleicht akzeptiert es einen Zweitwohnsitz, darauf verlassen würde ich mich nicht.