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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von annekii
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    Hallo,

    ich bin aktuell arbeitslos und habe das Angebot, einzelne Bereitschaftsdienste an meiner letzten Stelle zu machen. Nun bin ich dabei, herauszufinden, ob sich das lohnt oder ich sogar drauf zahle. Ich weiß schon die Beiträge zur ÄV, Steuer, Krankenversicherung, den Arbeitslosengeldausfall. Nun ist die Frage, wie ich meine Berufshaftpflicht dafür erhöhen muss. Bei mir steht drin, dass ich als Assistenzarzt für dienstliche und gelegentlich außerdienstliche ärztliche Tätigkeit versichert bin. Und "mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus gelegentlichen Notarzteinsätzen". Das ist es ja alles nicht. Deckungssummen 5.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden, 200.000 für Vermögensschäden. Dienstschlüsselverlust 15.000.

    Weiß jemand, was die Höhe dann sein sollte, wenn man alles selbst versichert? Und welche Konditionen wichtig wären? Ich würde gerne mit etwas Wissen in das Gespräch mit der Versicherung gehen, um nicht alles teuer abzuschließen, was nur irgendmöglich ist.

    LG
    Annekii
    Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.



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  2. #2
    Administrator Avatar von Brutus
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    Erstmal nachfragen, ob die Klinik, wo Du die Dienste machen kannst, für Dich die Haftpflicht miteinschließt.
    Die meisten Kliniken machen das von sich aus, allerdings würde ich VORHER nachfragen.

    Edit: Wenn die nicht alles versichern, dann bestätigen lassen (schriftlich) was versichert ist, und mit dem Schreiben zur Versicherung / Makler...
    Wenn Du das volle Risiko versichern musst, könnte das in der PÄD relativ teuer werden. Und damit auch die Frage relevant werden, ob sich das ganze Theater lohnt...
    I'm a very stable genius!



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von annekii
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    DIe Anfrage läuft. Im Vertrag steht, dass Haft- und Unfallversicherung aufs Haus geht. Aber auf Nachfrage gilt das nicht für Berufshaftpflicht, sodass die Anfrage nun an die GL geht.
    Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.



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