So, weiter geht's!
Noch ein paar Anmerkungen zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen:
Definition
Nach dieser Definition stellt der Vorschlag von Absolute Arrhyhmie eine freiheitsentziehende Maßnahme dar. Also auf keinen Fall im Pfegeexamen schreiben.Zitat von Klinikleitfaden Pflege, Elsevier, 7. Auflage, S. 53
Bettgitter (auch geteilte) stellen eine mechanische freiheitsentziehende Maßnahme dar.
Rechtfertigungsgründe für freiheitsentziehende Maßnahmen:
- Einwilligung durch den Pat. nach ärztlicher Aufklärung (jederzeit wiederrufbar)
- mutmaßliche Einwilligung Gefahr in Verzug
- durch den gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen
- durch den gesetzlich bestellten Betreuer (Cave: nur wenn dieser "Entscheidung über den Einsatz unterbringungsähnlicher Maßnahmen" treffen darf)
- Notwehr
- Notstand (Fremd- oder Eigengefährdung)
- nach richterliche Anordnung
- medizinisch gebotene, kurzfristige Fixierung (z.B. kurzfristig desorientierte Pat. nach einer Narkose im Aufwachraum)
CAVE:
Freiheitsentziehende Maßnahmen bei rechtlich betreuten Pat. bedürfen einer zustätzlichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht.
Eine freiheitsentziehende Maßnahme darf also nicht mal eben einfach so vorgenommen werden. Die Anordnung muss also auf jeden Fall durch einen Arzt erfolgen. Ist die Patientin aufgrund ihrer Demenz in der ungewohnten Umgebung desorientiert und stellt eine Gefahr für sich selber (=Weglaufen) dar, könnte man über eine kurzzeitige freiheitsentziehende Maßnahme nachdenken, dann muss allerdings unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden. Außerdem besteht bei einer freiheitsentziehenden Maßnahme eine erhöhte Aufsichtspflicht!
Mögliche Konsequenzen für die Nachtschwester, falls diese die Bettgitter einfach so ohne Anordnung hoch macht (das hat el suenio aber auch sehr gut erläutert!!!):
Strafrechtlich: Freiheitsstrafe wegen Freiheitsberaubung und ggf. Körperverletzung
Zivilrechtlich: Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Rechtsguts Freiheit und ggf. Schmerzensgeld
Arbeitsrechlich: evtl. Abmahnung, Versetzung, Kündigung
Weiter im Fall:
Die Nachtschwester einigt sich mit dem zuständigen Arzt darauf, dass sie es erstmal ohne Bettgitter probieren und sie sich meldet, falls eine Eigengefährdung der Patientin besteht. Die Nacht verläuft relativ ruhig, die Patientin meldet sich nur nochmal wegen Schmerzen, schläft aber sonst (immerhin hat sie fast den ganzen letzten Tag in der ZNA verbracht...). Am nächsten morgen soll direkt eine DSA (=Intraarterielle digitale Substraktionsangiografie) gemacht werden, um die Ursache für die Schmerzen der Patientin zu erkennen. Wie sieht die Vorbereitung zu dieser Untersuchung aus? Der Arzt äußert den Verdacht, dass der Fem-Pop-Bypass verschlossen sein könnte. Welche Symptome müsste die Patientin beim akuten Verschluss einer Extremitätenarterie haben?