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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    5.513
    So, weiter geht's!

    Noch ein paar Anmerkungen zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen:

    Definition
    Zitat Zitat von Klinikleitfaden Pflege, Elsevier, 7. Auflage, S. 53
    Freiheitsentziehende Maßnahmen sind alle Maßnahmenm die einem Menschen objektiv daran hindern, seinen Aufenthaltsort willkürlich zu verändern. Voraussetzung: Betroffene sind zur Veränderung ihres Aufenthaltsortes tatsächlich in der Lage.
    Nach dieser Definition stellt der Vorschlag von Absolute Arrhyhmie eine freiheitsentziehende Maßnahme dar. Also auf keinen Fall im Pfegeexamen schreiben.

    Bettgitter (auch geteilte) stellen eine mechanische freiheitsentziehende Maßnahme dar.

    Rechtfertigungsgründe für freiheitsentziehende Maßnahmen:
    • Einwilligung durch den Pat. nach ärztlicher Aufklärung (jederzeit wiederrufbar)
    • mutmaßliche Einwilligung Gefahr in Verzug
    • durch den gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen
    • durch den gesetzlich bestellten Betreuer (Cave: nur wenn dieser "Entscheidung über den Einsatz unterbringungsähnlicher Maßnahmen" treffen darf)
    • Notwehr
    • Notstand (Fremd- oder Eigengefährdung)
    • nach richterliche Anordnung
    • medizinisch gebotene, kurzfristige Fixierung (z.B. kurzfristig desorientierte Pat. nach einer Narkose im Aufwachraum)

    CAVE:
    Freiheitsentziehende Maßnahmen bei rechtlich betreuten Pat. bedürfen einer zustätzlichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht.

    Eine freiheitsentziehende Maßnahme darf also nicht mal eben einfach so vorgenommen werden. Die Anordnung muss also auf jeden Fall durch einen Arzt erfolgen. Ist die Patientin aufgrund ihrer Demenz in der ungewohnten Umgebung desorientiert und stellt eine Gefahr für sich selber (=Weglaufen) dar, könnte man über eine kurzzeitige freiheitsentziehende Maßnahme nachdenken, dann muss allerdings unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden. Außerdem besteht bei einer freiheitsentziehenden Maßnahme eine erhöhte Aufsichtspflicht!

    Mögliche Konsequenzen für die Nachtschwester, falls diese die Bettgitter einfach so ohne Anordnung hoch macht (das hat el suenio aber auch sehr gut erläutert!!!):

    Strafrechtlich: Freiheitsstrafe wegen Freiheitsberaubung und ggf. Körperverletzung
    Zivilrechtlich: Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Rechtsguts Freiheit und ggf. Schmerzensgeld
    Arbeitsrechlich: evtl. Abmahnung, Versetzung, Kündigung

    Weiter im Fall:

    Die Nachtschwester einigt sich mit dem zuständigen Arzt darauf, dass sie es erstmal ohne Bettgitter probieren und sie sich meldet, falls eine Eigengefährdung der Patientin besteht. Die Nacht verläuft relativ ruhig, die Patientin meldet sich nur nochmal wegen Schmerzen, schläft aber sonst (immerhin hat sie fast den ganzen letzten Tag in der ZNA verbracht...). Am nächsten morgen soll direkt eine DSA (=Intraarterielle digitale Substraktionsangiografie) gemacht werden, um die Ursache für die Schmerzen der Patientin zu erkennen. Wie sieht die Vorbereitung zu dieser Untersuchung aus? Der Arzt äußert den Verdacht, dass der Fem-Pop-Bypass verschlossen sein könnte. Welche Symptome müsste die Patientin beim akuten Verschluss einer Extremitätenarterie haben?
    Geändert von *milkakuh* (25.03.2013 um 01:01 Uhr)



  2. #27
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Wie ist den die Patientin im täglichen Kontakt? Kooperativ bzw. versteht sie was gemacht wird und warum, bzw. gab es auch im bisherigen stationären Aufenthalt Zeichen einer Weglauftendenz bzw. Demenz?



  3. #28
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Wie ist den die Patientin im täglichen Kontakt? Kooperativ bzw. versteht sie was gemacht wird und warum, bzw. gab es auch im bisherigen stationären Aufenthalt Zeichen einer Weglauftendenz bzw. Demenz?
    Wir haben die Patientin aus der ZNA übernommen und sie im Spätdienst etwa 3h betreut. Hier hat sie eigentlich nur über starke Schmerzen geklagt und gestöhnt, sonst hat sie nicht geredet, sodass auch keine Demenz aufgefallen ist. Die Patientin konnte sich aufgrund der starken Schmerzen nur mit Hilfe vom Rollstuhl ins Bett legen. Man hat schon den Eindruck, dass sie die Maßnahmen der Schmerztherapie verstanden hat. Aktuell gibt es keine Zeichen einer Weglauftendenz (die Pat. ist aufgrund der Schmerzen sowieso stark eingeschränkt in ihrer Mobilität). Die Patientin war vor einigen Wochen schonmal stationär auf dieser Station und ist dort von Station weggelaufen und musste im ganzen Haus gesucht werden, daher kommen die Sorgen der Nachtschwester....



  4. #29
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Okay, ich versuch mich mal an der Vorbereitung DSA... Das ist allerdings geraten *gg*:

    Patientin nüchtern lassen ab Vorabend, Körperstellen rasieren wenn nötig, die für Punktion in Frage kommen, am Vorabend überprüfen, ob notwendige Unterlagen da sind (Aufklärung, etc). Äh ja. Am Untersuchungstag Pat. kurz vor Abruf auf Toilette begleiten, Brille, wertsachen, etc entgegen nehmen und sicher aufbewahren. evtl. Prämedikation verabreichen, wegbringen... Hab noch nie ne DSA vorbereitet -.-

    Symptome beim Verschluss einer Extremitätenarterie sollten auf jeden Fall sein: starke Schmerzen, Blässe der Extremität, Kühle der Extremität, Pulslosigkeit peripher (?)
    "Hodor!" - Hodor



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