Wobei das aber eigentlich der Verfügung den Sinn entzieht: wenn die Prognose eh infaust ist und da mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch ein intensivmedizinisches Brötchen statt eines Menschen herauskommt, sollte der Intensivmediziner von sich aus die Therapie einstellen. Denn für selbige fehlt dann ja die Indikation, unabhängig von Patienten- oder Angehörigenwünschen.
Eine Patientenverfügung hat aber auch Konsequenzen für nichtärztliches Personal in Pflegeheimen: wenn die demente Oma Brömmelkamp vor ihrer Demenz klar festgelegt hat, daß sie keine Reanimation oder ähnliches wünscht, dann braucht im Fall der Fälle die Nachtschwester nicht nachts um 3 den Notarzt zu rufen, wenn Oma aufhört zu schnaufen. Von dem her sollte jeder schon klar festlegen, was er will und was nicht.