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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #131
    Administrator Avatar von Brutus
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    Dann musst Du nur noch sagen, an welcher Uni Du bist...
    I'm a very stable genius!



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  2. #132
    daCosta
    Guest
    Zitat Zitat von Healer Beitrag anzeigen
    Der Argument für Deckelung ist ja, dass der Wettbewerb soll nach Lehre-qualität und nicht nach Geld. (a la Gefahr, dass man für 1000 euro im Monat gerne als Vampir arbeitet ohne jegliche lehre).

    Momentan sind ja meistens Kliniken, die mehr zahlen auch an Lehre interessiert, finde aber den Argument schon durchaus sinnvoll.

    Es ist einfach so, dass Deutschland zu großen Teilen Provinz ist und da muss man den Leuten auch was bieten können, damit sie kommen. Nebenbei ist dieser Zusammenhang viel Geld=keine Lehre vollkommen aus der Luft gegriffen. Es handelt sich lediglich um Vermutungen und Unterstellungen. Eminenzbasiertes Wunschdenken eben.
    Selbst eine ungelernte Hilfskraft würde ca. 1300€ im Monat bekommen.
    Nebenbei ist die Wertschätzung der absolvierten 5 Jahre Studium ja damit sowas von gering, wenn in anderen Studiengängen Praktika IM Studium (vergleichbar mit Famulaturen/Blockpraktikum) teils sehr großzügig vergütet werden.
    Geändert von daCosta (13.07.2013 um 02:39 Uhr)



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  3. #133
    Premium Mitglied
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    Dass es weniger engagierte und sehr motivierte PJler gibt, dass gibt es nun auch in jedem anderen Beruf. Klar sein sollte natürlich, insbesondere wenn man das PJ als (bezahlte) Tätigkeit (vergleichbar mit einer Berufsausbildung) sieht, dass man auch seine 40 Stunden anwesend sein muss. In Banken müssen beispielsweise die Azubis (wie alle anderen Angestellten) ihre Anwesenheit per EZE dokumentieren. Feuern kann man aber Azubis auch bei schlechter Leistung (quasi) nicht. Zusätzlich darf man nicht vergessen, dass Azubis das Recht auf Krankheitstage und 30 Urlaubstage pro Jahr haben. Krankheitstage gesteht man (in meinen Augen genauso schlimm wie die fehlende Bezahlung) einem PJler ja gar nicht zu.

    Die Krankenhäuser wissen schon ganz genau, warum ihnen PJler lieber als angestellte "Medizinalassistenten" sind. Denn bei Angestellten muss der Arbeitgeber doch ein paar Richtlinien einhalten, die er bei PJlern locker ignoriert.

    Bei der in der Approbationsordnung verankerten Obergrenze der Entschädidgung frage ich mich im Übrigen, ob das auch so das Bundesverfassungsrecht absegnen würde. (wäre ja nicht das erste Gesetzt, dass dort direkt einkassiert wird)



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  4. #134
    daCosta
    Guest
    Natürlich ist die Obergrenze verfassungswidrig, es bleibt zu hoffen, dass der Hartmannbund oder der Marburgerbund gegen solche sehr fragwürdigen Entscheidungen der Fakultäten hart vorgehen.



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  5. #135
    Diamanten Mitglied Avatar von Laelya
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    Oberfachidiotin der Dunkelkammer
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    das mit dem krank sein finde ich manchmal noch viel schlimmer
    30 tage frei nehmen zu dürfen sollte unabhängig von Krankheit sein...gut dann besteht natürlich auch die gefahr, dass das ausgenutzt wird....

    aber so überlegt man sich bestimmt auch als pjler mit nem infekt in KH zu gehen und Virenschleuder zu spielen, anstatt seine 30 Fehltage dafür zu opfern



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