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ich habe nochmal eine Frage zu diesem Thema: einige Unis (z.B. Ulm) schreiben in der ADH-Beschreibung, dass eine berufliche Ausbildung und/oder berufliche Tätigkeit berücksichtigt werden kann? Ich habe keine relevante Berufsausbildung, habe aber einige Jahre als Aushilfe im Labor gearbeitet und auch als Aushilfe im Schlaflabor in einer Lungenklinik. Ist das auch anrechenbar und somit sinnvoll, um es bei hochschulstart anzugeben?
Danke
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Nein. Berufsausbildung ist das ja keine.
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Ich weiß, dass das keine Berufsausbildung ist, das habe ich ja geschrieben....
Was ist dann mit "berufliche Tätigkeit" gemeint? Nur ein Zeitraum, den man nach der abgeschossenen Ausbildung gearbeitet hat? Man kann ja auch im medizinischen Bereich tätig gewesen sein, ohne die jeweilige Berufsausbildung.
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Berufliche Tätigkeit= berufliche Tätigkeit in einem der anerkannten Ausbildungsberufe.
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Göttingen Registrierter Benutzer
In Greifswald gelten auch Praktika. Ich würde also bei den betreffenden Unis nachfragen.