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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Sie haben das Attest abgelehnt und mir Gelegenheit gegeben, mich innerhalb von 14 tagen dazu zu äußern. ich kann mich dazu äußern, muss es aber nicht.



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  2. #12
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    Zitat Zitat von Medi Freak Beitrag anzeigen
    Sie haben das Attest abgelehnt und mir Gelegenheit gegeben, mich innerhalb von 14 tagen dazu zu äußern. ich kann mich dazu äußern, muss es aber nicht.
    Sprich unbedingt mit einem Anwalt, bevor du irgendwas äußerst!
    An den meisten Unis gibt's eine kostenlose Rechtsberatung bei der Asta, die kennen sich mit solchen Problemen gut aus.



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  3. #13
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    Dagegen zu klagen ist auch eine finanzielle Frage.
    Finde das Verhalten des LPA äußerst fragwürdig, wenn man auf diese Art und Weise Studenten loswerden will..



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  4. #14
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    Zitat Zitat von lio Beitrag anzeigen
    Sprich unbedingt mit einem Anwalt, bevor du irgendwas äußerst!
    An den meisten Unis gibt's eine kostenlose Rechtsberatung bei der Asta, die kennen sich mit solchen Problemen gut aus.
    ja werde ich machen



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  5. #15
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von Medi Freak Beitrag anzeigen
    Dagegen zu klagen ist auch eine finanzielle Frage.
    Finde das Verhalten des LPA äußerst fragwürdig, wenn man auf diese Art und Weise Studenten loswerden will..
    In solchen Ämtern sitzen eher Leute, denen die Studenten total egal sind, die aber stur und ohne jegliche Flexibilität jedes Komma abhaken... Studenten loswerden ist garantiert nicht deren Bestreben. Sprich: Vermutlich stimmt irgendetwas Formales mit deinem Attest nicht. Such dir einen Anwalt und äußere dich mit dessen Hilfe zum Sachverhalt. Trotzdem bleibt es Entscheidung des LPA, ob ein Attest akzeptiert wird.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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