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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
    Ort
    Silicon Junction
    Beiträge
    9.602

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    Der Sachbearbeiter hat dich zwar nicht untersucht, kann das Attest aber z.B. Aufgrund von Formfehlern ablehnen.....



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  2. #22
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Schwierige Frage...
    Per Prinzip erscheint ein amtsärztliches Attest durchaus sinnvoller. Einfach weil dadurch eine bessere Prüfungsgerechtigkeit hergestellt werden kann. Die theoretische Möglichkeit eine "Gefälligkeitsattestes" ist bei einem Amtsarzt geringer.
    Somit ist rein statistisch betrachtet unter Gesichtspunkten des Gerechtigkeitsempfindes gegenüber den anderen Prüflingen die Version mit dem amtsärztlichen Attest zu bevorzugen.

    Allerdings:
    Grundsätzlich gilt auch in deinem Fall bezüglich irgendwelcher Bescheide:
    Wichtig ist, dass diese 2 wöchige Frist eine Form des Rechtsbehelfs darstellt.
    Fristen sind in unserem Rechtsstaat heilig!
    Lässt man diese Frist verstreichen wird es schwierig.

    --> Geh schnellstmöglich zu einem Anwalt.
    Falls dein Einkommen zu niedrig ist, kannst du bei deinem zuständigen Amtsgericht auch einen Beratungshilfeschein beantragen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
    Wichtig ist auch sich selbst Gedanken zu der Sache zu machen. Da kannst du dann deinen Anwalt auch gerne auf bestimmte Sachverhalte hinweisen. Weniger rechtlich... vielmehr bezüglich logischer Argumentation... (Wenn 2 Mitdenken erhöht das die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg...)
    Ein Beispiel:
    Warum wurde das Attest nicht akzeptiert? Vielleicht lag wirklich lediglich ein Formfehler vor?
    z.B. Herr X war krank ---> Krank bedeutet nach Interpretation des LPA nicht unbedingt prüfungsunfähig... usw...

    --> Höflichen telefonischen Kontakt zu der Behörde suchen und die Hintergründe erfragen. (Falls das mit dem höflich nicht klappt... spar dir den Anruf! Und bitte am Telefon nicht mit dem Rechtsanwalt drohen... Das beeindruckt niemanden in einer Behörde...)
    Im Anschluss dann einen Anwalt aufsuchen.
    Wichtig ist aber die Frist auf deinem Bescheid!
    Plane hier auch einen Puffer von einigen Werktagen ein! (Nicht am letzten Tag der Frist den Anwalt aufsuchen!)



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  3. #23
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    01.03.2011
    Beiträge
    331
    Stimmt, ein Grund für die Ablehnung könnte sein, dass es ne normale Krankschreibung war und keine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung.



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  4. #24
    Banned
    Mitglied seit
    31.03.2009
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    Da wos schoen is
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    nee, war nicht dieser arbeitsunfähigkeitsschein sondern ein "normales attest"



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  5. #25
    Platin Mitglied Avatar von Sternenprinzessin
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    22.04.2008
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    Magdeburg
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    Hast du dich denn bevor du beim Arzt warst, beim LPA gemeldet? Bei uns (LPA Sachsen-Anhalt) lag bei den Unterlagen zum Physikum ein roter Zettel mit dabei, auf dem geschildert wurde, wie man sich im Krankheitsfall verhalten soll. Unter anderem, dass man bitte beim LPA anrufen und rechtzeitig Bescheid sagen möge, dass man krank ist und zum Arzt geht.
    Für das ärztliche Attest wurde bei uns gefordert, dass die Symptomatik und Diagnose so dargestellt werden soll, dass daraus einwandfrei hervorgeht, dass man in diesem Zustand keine Prüfung ablegen kann UND es muss zusätzlich noch vermerkt sein, dass und für welchen Zeitraum man prüfungsunfähig erklärt wird.
    Ich hoffe, du erreichst etwas beim Anwalt!
    How hard can it be?



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