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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Hast du denn überhaupt mal beim LPA angerufen und nachgefragt, warum es abgelehnt wurde? Und ja, auch ein "niederer" Sachbearbeiter kann aufgrund von simplen Formfehlern dein Attest ablehnen. Dazu muss er weder dich noch den Grund beurteilen sondern nur die FORM des Attests. Und da kann schon ein kleines Wort ein Problem werden...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #27
    Diamanten Mitglied Avatar von Laelya
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    also bei uns musste man noch vor dem arztbesuch beim LPA anrufen.
    dann gab es mit der prfüngsanmeldung ein formular, das vom entsprechenden arzt ausgefüllt sein muss, so man sich krankschreiben wollte/musste.

    und das musste dann innerhalb von 3 tagen eingereicht werden.
    mit einem normalen attest würde man bei uns auch nicht weiter kommen

    zumal auf dem formular ja auch eine entbindung deines behandelnden arztes von der schweigepflicht vorhanden ist



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  3. #28
    Registrierter Benutzer
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    Marburg
    Semester:
    1. schon rum? Ich geh kaputt!
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    68
    Zitat Zitat von Medi Freak Beitrag anzeigen
    Dagegen zu klagen ist auch eine finanzielle Frage.
    Als Student kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Mit Bafög kriegst du die auf jeden Fall, ansosnten ist das eine Einzelfallentscheidung (Tipp von meinem Anwalt).
    Ich hoffe nicht dass es nötig ist, nur als Tipp für alle Interessierten.
    Willkommen am Ende des Denkprozesses



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  4. #29
    Banned
    Mitglied seit
    31.03.2009
    Ort
    Da wos schoen is
    Semester:
    7.
    Beiträge
    701
    Hallo,
    habt Ihr Erfahrungen gemacht mit einem Widerspruchsverfahren gegen das LPA wegen Nichtanerkennung des Rücktritts aufgrund Krankheit? Am besten schickt mir eine private Nachricht (mich interessieren besonders Kosten und ob man den Widerspruch auch ohne Anwalt machen kann bzw. ob man als Bafög-Student sowas wie Prozessostenhilfe bekommt etc)?
    lg



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  5. #30
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    28.02.2006
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    Bayern
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    Zitat Zitat von Medi Freak Beitrag anzeigen
    Hallo,
    habt Ihr Erfahrungen gemacht mit einem Widerspruchsverfahren gegen das LPA wegen Nichtanerkennung des Rücktritts aufgrund Krankheit? Am besten schickt mir eine private Nachricht (mich interessieren besonders Kosten und ob man den Widerspruch auch ohne Anwalt machen kann bzw. ob man als Bafög-Student sowas wie Prozessostenhilfe bekommt etc)?
    lg
    Hast du denn rechtzeitig Widerspruch eingelegt? Wenn nicht, dann wird's ganz schwierig ohne Anwalt.
    Die Widerspruchsfrist beträgt normalerweise einen Monat (das müsste auch auf deinem Bescheid stehen, wenn nicht, dann hast du Glück gehabt).



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