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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
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    10.738
    Zitat Zitat von Absolute Arrhythmie Beitrag anzeigen
    Man hat auch als Warter ein Recht auf ein Leben abseits des Wartens ;)
    Ja, man hat auch als Warter ein Recht auf ein Leben. Aber sich nach sieben Jahren des Wartens ELF Tage freizuhalten ist wohl nicht sooo viel verlangt. Manchmal frag ich mich schon ob die Leute die richtigen Prioritäten haben. Aber es kann natürlich ein unglücklicher Zufall gewesen sein dass der/die Schenker/-in wirklich nichts von der Wichtigkeit oder dem Zeitpunkt des Einschreibezeitraumes wusste.



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  2. #7
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
    16.08.2010
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Ja, man hat auch als Warter ein Recht auf ein Leben. Aber sich nach sieben Jahren des Wartens ELF Tage freizuhalten ist wohl nicht sooo viel verlangt. Manchmal frag ich mich schon ob die Leute die richtigen Prioritäten haben. Aber es kann natürlich ein unglücklicher Zufall gewesen sein dass der/die Schenker/-in wirklich nichts von der Wichtigkeit oder dem Zeitpunkt des Einschreibezeitraumes wusste.
    Naja, warum soll dass denn so dramatisch sein, wenn es doch offensichtlich möglich ist, sich mit ner Vollmacht durch jemand anderes immatrikulieren zu lassen? Die Entscheidung soll doch jeder für sich selbst treffen (ich versteh deinen Einwand, aber über andere so mal eben zu urteilen finde ich schon etwas unangebracht.).
    "Hodor!" - Hodor



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  3. #8
    Maximalinvasiv Avatar von Miyu
    Mitglied seit
    19.08.2008
    Ort
    Am Strand.
    Semester:
    1. WBJ Knochenkommando
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    1.701
    Stell im Zweifel doch einfach x verschiedene (x ist die Zahl der moeglichen Hochschulen) Vollmaechte (was ist die Mehrzahl von Vollmacht? ) aus.



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  4. #9
    Procrastination Queen
    Mitglied seit
    13.05.2012
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    weit nördlich
    Beiträge
    188
    Ruf doch einfach die von dir erstgenannten Unis an und frag nach, welche Ansprüche sie an die Vollmacht stellen und welche Unterlagen zur Einschreibung in deinem Fall benötigt werden. Und schon bist du auf Nummer Sicher.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
    Mitglied seit
    13.10.2010
    Ort
    Home is where the Dom is
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    5.026
    Oder setze deine Unterschrift auf ein weißes Papier und dein Vertreter kann es bedrucken... Wird schon klappen!
    Und hör nicht auf komische Leute, die dir den Urlaub schlecht reden. 7 Jahre warten zeigen, dass du es willst!



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