Das klingt echt gruselig.
Viel kann ich leider nicht beitragen nur, dass ihr euch vielleicht nochmal genauer die gesetzlichen Grundlage zur Schweigepflicht anschauen solltet. Nach § 138 StGB hat jedermann die Verpflichtung zur Anzeige von bestimmten geplanten Verbrechen. Die Pflicht trifft auch den Schweigepflichtigen. Dabei handelt es sich um gravierende, einzeln aufgeführte Straftaten (Vorbereitung eines Angriffskrieges, Hochverrat, Geldfälschung, Menschenhandel, Mord und Totschlag, Raub, u.Ä.). § 139 StGB ist aber auch noch interessant in dem Zusammenhang. Eventuell kann man ja erstmal Kontakt mit der Rechtsabteilung der Klinik aufnehmen und mit einem spezialisierten Anwalt darüber sprechen. Vorher sollte man sich natürlich im Team über das weitere Vorgehen einig sein. Wirklich eine blöde Situation!
Dass du Angst hast, kann ich sehr gut verstehen!