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Zitat von
Thomas24
Man kann solche Dinge auch mal der Ärztekammer mitteilen.
Weiterbildungsermächtigungen können bei mangelnder fachlicher oder persönlicher Eignung auch wieder entzogen werden.
Die Zeiten der preussischen Gutsherrenherrlichkeit sind vorbei.
Ja, die Weiterbildungsermächtigung kann entzogen werden. Und dann, wenn der Sturm im Wasserglas vorbei ist, neu bzw. wieder erteilt werden. Leider.
Das Problem ist nur, daß jene die nach "oben" kommen meist Eigenschaften haben, welche von Außenstehenden bzw. Berufsanfängern unterschätzt werden. Ich meine hiermit solche "Fähigkeiten" wie: Leere Versprechungen, öffentliche Darstellung ihrer Kompetenz und Einsatzes bei Promis und in den Medien (aber nur dort), Treten und Nachtreten nach unten, "Vernetzung" mit Kollegen und Big Pharma. Vernetzung über Parteien, Golfclubs und Logen. Auch wenn letzteres in den Bereich der "Verschwörungstheorien" abgetan wird. Dem ist nicht so, das kann ich versichern.