Hier kommt die juristische Aufarbeitung eines anderen Falls.

Wobei wir uns ja einig zu sein scheinen, dass die Untersuchung nicht behandelter Stellen vollkommen untersagt ist ohne zusätzliche spezifische Einwilligung. Dass die Uni-Krankenhäuser generell anders wahrgenommen werden (als Studenten ausbildend), kommt in dem folgenden Fall heraus, mal sehen, was das Gericht dazu sagt. Hier wurde eher darauf hingewiesen, dass Ausbildung "überall" stattfindet - das scheint aber in der öffentlichen Wahrnehmung nicht so zu sein, siehe Vorwürfe der Klägerin. Dass eine generelle Einwilligung beim Prä-OP-Gespräche oder bei der Aufnahme möglich ist, haben auch schon einige bestätigt, scheint hier nicht statt gefunden zu haben. Interessant hier auch: Da geht es noch nicht mal um Anfassen, da geht es ums "bloße" Zuschauen - wobei ich das verstehen kann und persönlich auch darüber aufgeklärt werden möchte mit der Möglichkeit, es Ablehnen zu dürfen.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/anzeige-gegen-frauenarzt-operation-vor-zuschauern-1.1693197

Zumindest die Staatsanwaltschaft macht deutlich: Es kommt genau auf die Frage der vorherigen Aufklärung an, siehe Schlusssatz des Artikels.

@MrJarate: Die Kritik hier richtet sich mehrheitlich genau gegen die Einstellung, dass der Arzt entscheiden dürfe, was von wem untersucht oder angesehen wird. Daher kann ich die Einlassung, dass hier "logischerweise alles ziemlich aus Sicht des Mediziners betrachtet" wird, nicht nachvollziehen. Zumal ich selbst kein Mediziner sondern anderer Profession bin.