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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    laut LPA muss das Krankenpflegepraktikum im Ausland "auf einer Bettenstation" geleistet werden (siehe http://www.berlin.de/lageso/gesundheit/akademische-berufe/arzt/krankenpflegedienst.html).

    Ich habe folgendes Angebot aus einem Britischen Krankenhaus erhalten: "We do have a day unit with high volume surgery and a busy clinic where nurses including nurse specialists work. If your Dean will accept an attachment in such a unit we could arrange an internship [...]"
    Laut dieser Aussage werden Patienten tagsüber nach der Operation durch Krankenschwestern behandelt. Wäre solch eine Station akzeptabel für ein Krankenpflegepraktikum? Laut Aussage des Ansprechpartners sei diese Station jedoch keine Bettenstation (inpatient ward). Jedoch werden hier meiner Ansicht nach die gleichen Tätigkeiten wie auf einer "klassischen Bettenstation" durchgeführt?



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Das liest sich eher wie ein Aufwachraum und das gilt nicht fürs KPP soviel ich weiß.



  3. #3
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Das LPA Berlin will für Krankenpflegepraktika im Ausland keine Tätigkeitsbeschreibung haben? Dann würde ich dem KH doch glatt nur das "certificate concerning nursing service" schicken, und fragen, ob sie das im Anschluss an dein Praktikum guten Gewissens unterschreiben können.



  4. #4
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    Hi,

    danke für die Antworten.

    Dass das ausgefüllte Formular ausreicht, habe ich auch gedacht. Jedoch muss nach LPA beim Praktikum im Ausland die Station, auf der man tätig ist, explizit im Formular benannt werden.



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