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Hallo liebe Forengemeinde !
Im vergangenen Semester (WS 2012/13) wurde bei uns eine neue Studienordnung eingeführt, die allen Studierenden höherer Semester bis Ende Sommersemester 2013 Zeit lässt, sämtliche offene Scheine zu erwerben.
- Andernfalls erfolgt Zwangsexmatrikulation.
Bei mir ist es nun so, dass ich ( aufgrund familiärer Angelegenheiten ) schon einige viele Semester auf dem Buckel habe und zu dieser Gruppe gehöre.
Für den Fall, dass ich meinen letzten Schein in diesem Semester nicht schaffen sollte, würde ich also zwangsexmatrikuliert, obwohl ich dann nicht einmal alle Versuche ( max. 3 an unserer Uni ) für diesen einen Schein in Anspruch genommen hätte.
Bedeutet Exmatrikulation dann automatisch, dass man nicht nur an unserer Uni den Prüfungsanspruch verliert, sondern deutschlandweit - ungeachtet dessen, dass man nicht alle Versuche ausgeschöpft hat ?
Kennt sich da jemand aus ?
Härtefallantrag ist ja noch eine Option, aber so wie man "hier" mit geschildertem Fall fast schon als Unmensch behandelt wird, räume ich dem eher weniger Chancen ein.
Hat jemand evtl. 'ne hilfreiche Lösungsstrategie ?
Oder ist vielleicht noch jemand da draußen in einer ähnlichen Lage ?
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Es soll sich niemand belästigt fühlen... ich guck' einfach mal, was hier kommt.
Beste Grüße !