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  1. #81
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    wäre es theoretisch möglich den fehlenden Schein auch im Ausland zu machen (Ungarn, Rumänien, etc.), während man in Deutschland noch eingeschrieben ist, sich den Schein dann hier anrechnen lässt und so der Exmatrikulation entgeht?

    also das man praktisch zweigleisig fährt...

    Es gibt ja gelegentlich Nachrücker die davor ein paar Semester in Ungarn studiert haben und sich dann Scheine anrechnen lassen können.



  2. #82
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Du gibst in den meisten Fällen irgendwann mal eine eidesstattliche Erklärung ab alà "Haben Sie bereits an einer anderen Universität eine scheinpflichtige Veranstaltung im Studiengang der Humanmedizin endgültig nicht bestanden? NEIN".

    Ob du den Schein dann in Ungarn gemacht hast oder nicht ist ja egal, Meineid bleibt Meineid. Und wenn das rauskommt (und wenn es nach 15 Jahren fachärztlicher Tätigkeit ist) folgt der Entzug der Approbation.

    Im Zweifel setz dich aber mal mit einem Anwalt in Verbindung der sich auf diesen Kram spezialisiert hat oder dem LPA deiner Wahl.



  3. #83
    Registrierter Benutzer
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    @nie:
    Danke !
    Bei mir kam aber nur was von Fachschaft/UM.
    Vom Dekanat selbst bisher nichts.

    @Mäx02:
    Bist Du in Göttingen eingeschrieben ?
    Oder handelt es sich um eine andere Uni ?

    Wenn >alle< Versuche verbraucht sind, also die maximale Anzahl an Fehlversuchen erreicht ist, gilt die Prüfung an Deiner Uni als endgültig nicht bestanden, d.h. man kann den Schein an dieser Uni nicht mehr machen - Prüfungsanspruch ist weg.

    Es mag Unis geben, wo man dann nicht automatisch exmatrikuliert wird und man dies selbst machen muss, aber in Göttingen wird man dann nach dem betreffenden Semester automatisch 'zwangsexmatrikuliert'.

    Rein angenommen, Du machst nun den Schein im Ausland und erhälst vom LPA ne Äquivalenzbescheinigung, brächte es Dir deswegen nichts mehr, weil Du bereits zuvor automatisch exmatrikuliert wurdest und ohne Studienplatz da ständest.

    Um einen Studienplatz zu erhalten geht der Weg über Hochschulstart oder via Direktbewerbung an der angestrebten neuen Uni.
    Wie freak1 schon schrieb muss man irgendwann mal ankreuzeln, dass / ob man "keine Prüfung endgültig nicht bestanden hat".
    Selbst wenn man hier was Falsches ankreuzen würde, so wird spätestens bei der Immatrikulation bzw. in unmittelbarer Folge nach dem Prüfungsanspruch gefragt, wofür man sich ein Formular von der ehemaligen Uni ausstellen/bestätigen lassen muss.

    Die Problematik ist offensichtlich.

    Alternative/n:

    Prüfung anfechten.

    oder

    Physikum in Ungarn / Ausland machen und danach die Bewerbung fürs Klinische in Deutschland anstreben.

    Spezialfall:
    Beispiel:
    Man hat drei Versuche und muss nun bis zum Ende des aktuellen Semesters einen Schein erwerben.
    Es werden aber nur 2 Klausurtermine angeboten.
    D.h. im besten Falle bleibt ein Versuch offen. Da aber von der Uni eine Zeitbeschränkung vorliegt, verfällt dieser Versuch mehr oder weniger, da Du diesen offenen Versuch ja in keinem weiteren Folgesemester in Anspruch nehmen kannst.
    Sind nun bspw. die beiden Klausuren im Juni/Juli und das Semester bzw. endet die "Bestehensfrist" am 30. September, könntest Du versuchen irgendwo, irgendwie diesen Schein bis zum 30. September zu bekommen.
    >Wenn< man bis Ende der Frist eine Äquivalenzbescheinigung vorlegen kann, sollte das funktionieren können, da ja noch ein Versuch bis zur Frist offen ist.
    Um sichere Gewissheit zu bekommen, rate ich >unbedingt< zu Gesprächen mit Studiendekanat, LPA, Prüfungsverantwortliche/r, Prof. Deines Vertrauens etc. oder evtl. auch Fachanwalt.

    Ich kann mir zwar vorstellen, dass man unter Angabe falscher Tatsachen und mit Glück nochmal ne Chance bekommen kann, aber es ist eine tickende Zeitbombe, die jederzeit hochgehen kann, weshalb ich davon nur abraten kann !
    freak1 hat es bereits beschrieben.

    Und zum Thread noch:
    Es gibt auch Unis die ne neue Studienordnung einführen, aber die Studierenden, die davor eingeschrieben waren, unter ihrer alten Studienordnung weiterstudieren lassen. So geht's auch.

    Abschließend möchte ich sagen, dass es eine Sauerei war, was in Göttingen abging.
    Ja, die nun angekündigten Änderungen klingen ganz gut.

    Profs und Dekanat sagten mir, es würde schließlich erst in der Sitzung im AUGUST entschieden.
    Wie kann es sein, dass "Fachschaft/Unabhängige Mediziner" Ende Juli ( Datum d. Rundmail ) diese "Ankündigungen" publik machen können ?
    Nach außen mag alles wie heile Welt erscheinen, aber ich finde, das sollte angesprochen werden.
    Es klingt schon sehr nach Absprache.

    Vor allem auch, da man für diese Änderungen ein ganzes Jahr brauchte.
    Auf einmal erkennen die Betreffenden, dass Handlungsbedarf besteht ?

    Die meisten hatten mit Anatomie, Histo, Biochemie, Physio zu kämpfen.
    Wann wurden die Änderungen bekannt gegeben ?
    Also, für den "Normalstudenten" ?
    4 - 5 Tage nach der letzten Klausur (in Bezug auf genannte Fächer).

    Fürs nächste Mal:
    Einfach bisschen länger warten, damit es nicht so auffällig ist.

    Sowas Scheinheiliges ! Niemand von Fachschaft/Unabhängiger Mediziner, beteiligten Prof, Fakultätsrat braucht sich was einbilden oder alles Bisherige gut reden. Vermutlich lachen die sich noch eins ins Fäustchen, weil's "so schön aufging".
    Die betroffenen Studierenden, und davon gab es genügend, waren mit diesem Psychodruck bestens und völlig auslastend bedient.

    Im Endeffekt ändern meine Worte wohlwissend eh nichts, aber andre Nichtbeteiligte dürfen's ruhig wissen.

    Allen von der Studienordnung Betroffenen, die noch kämpfen, viel Erfolg weiterhin !


    Göttingen, oh Du elitäres Gefüge !



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