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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    wenn er jetzt mal in semester x ist, das ws wäre semester y.
    und er ext sich jetzt.
    dann kann er sich doch zum ws an einer uni wieder für semester y bewerben?



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Seid ihr euch denn sicher, dass die Frist nicht auch nach Exmatrikulation weiterläuft? Wie steht das denn in der Prüfungsordnung?

    Meinem Bruder ist nämlich genau das passiert (allerdings nicht in Medizin). Er hatte sich zum 1. Oktober 2011 exmatrikuliert. Im April 2012 kam dann ein Bescheid, dass er - weil er nicht zur Wiederholungsprüfung im März angetreten war - seinen Prüfungsanspruch endgültig und deutschlandweit verloren hat. Obwohl er schon längst an einer anderen Uni studiert hat.



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Schau mal hier rein:

    http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=82852

    "drohende Exmatrikulation"
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    15
    Hallo !

    Korrekt, Göttingen... spricht sich offensichtlich immer weiter herum ?!

    @ lio
    Was kam dann letztlich raus ? Prüfungsanspruch dann wirklich endgültig verloren ? Oder wie ging es genau weiter ?

    Den anderen Forumsbeitrag habe ich auch schon gelesen.

    Pures Chaos ist das in Göttingen. Einfach furchtbar. Keiner hier kann einen richtig beraten, was man für Alternativen hätte.

    Ich hoffe, das wird NICHT deutschlandweit zum Trend.

    Liebe Grüße



  5. #10
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    xxx
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    Hallo!

    Ich habe auch in Göttingen studiert, nach dem Physikum musste ich allerdings in eine andere Stadt, da ich lediglich einen Teilstudienplatz hatte. Darf ich fragen, in welchem Semester du angefangen hast und welche Scheine du noch zu erlangen hast?
    Grundsätzlich kannst du dich jetzt exmatrikulieren und ab dem kommenden Wintersemester an einer anderen Uni fortsetzen, sofern du einen Platz erhältst. Ob das sinnvoll ist, weiß ich nicht, denn eventuell musst du dann noch ganze Praktika nachholen und an jeder Universität weht ein anderer Wind. Außerdem werden deine Fehlversuche angerechnet.
    Selbst wenn du in Göttingen zwangsexmatrikuliert wirst, heißt das noch nicht, dass der Prüfungsanspruch verloren ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn du eine Prüfung dreimal, also endgültig nicht bestehst.
    Ich an deiner Stelle würde vernünftig und vorsichtig vorgehen. Nur wenn du sicher bist, dass du Chancen hast, die Klausuren zu bestehen, würde ich antreten. Denn wenn du endgültig nicht bestehst, ist es definitiv vorbei mit dem Medizinstudium.
    Geh doch am besten zu Frau Junga ins Studiendekanat und lass dich von ihr beraten.

    Liebe Grüße



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