Seid ihr euch denn sicher, dass die Frist nicht auch nach Exmatrikulation weiterläuft? Wie steht das denn in der Prüfungsordnung?
Meinem Bruder ist nämlich genau das passiert (allerdings nicht in Medizin). Er hatte sich zum 1. Oktober 2011 exmatrikuliert. Im April 2012 kam dann ein Bescheid, dass er - weil er nicht zur Wiederholungsprüfung im März angetreten war - seinen Prüfungsanspruch endgültig und deutschlandweit verloren hat. Obwohl er schon längst an einer anderen Uni studiert hat.