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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von Tini91 Beitrag anzeigen
    @ lio
    Was kam dann letztlich raus ? Prüfungsanspruch dann wirklich endgültig verloren ? Oder wie ging es genau weiter ?
    Der Prüfungsanspruch ist endgültig weg, ja. In der Prüfungsordnung stand, dass die Prüfung innerhalb von zwei Semestern bestanden werden muss. Die freiwillige Exmatrikulation hat an dieser Frist nichts geändert.
    Wir waren wirklich geschockt, dass das Prüfungsamt so genau Buch darüber führt und ein halbes Jahr nach der Exmatrikulation noch so einen Bescheid schickt



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  2. #12
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    Aber ich geh mal davon aus, dass er dann trotzdem einfach an der anderen Uni weiterstudiert hat und das keine Konsequenzen hatte, oder?



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  3. #13
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    Zitat Zitat von maniac89 Beitrag anzeigen
    Aber ich geh mal davon aus, dass er dann trotzdem einfach an der anderen Uni weiterstudiert hat und das keine Konsequenzen hatte, oder?
    Ich vermute, dass das kein Problem gewesen wäre. Er hat trotzdem das Fach gewechselt - als Nicht-Mediziner hat man ja auch mehr Optionen (Wechsel in ein verwandtes Fach, von Bachelor auf Lehramt und so weiter).

    Bei Medizin hätte ich größere Skrupel, wenn irgendwo ein rechtskräftiger Bescheid liegt, dass ich das Fach eigentlich nicht mehr studieren darf



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  4. #14
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    In Göttingen sind doch eh alle wirr seit der neuen Studienordnung - ok, wird vermutlich auch überall so sein und wir die als erste dran sind fressen es wieder ab.

    Wahrscheinlich kannst du klar überall anders weiterstudieren, weil du ja die 3 Versuche nicht ausgenutzt hast. Frag doch mal Frau Dawe.



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  5. #15
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    Zitat Zitat von lio Beitrag anzeigen
    Bei Medizin hätte ich größere Skrupel, wenn irgendwo ein rechtskräftiger Bescheid liegt, dass ich das Fach eigentlich nicht mehr studieren darf
    Vor allem weil das, selbst wenn es irgendwie durchrutscht, auch später im Beruf noch enorme Probleme verursachen kann. Approbation, Haftung, usw.



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