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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Zitat Zitat von MediNaddl Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich kannst du klar überall anders weiterstudieren, weil du ja die 3 Versuche nicht ausgenutzt hast. Frag doch mal Frau Dawe.
    Es steht ganz eindeutig in der neuen Prüfungsordnung, dass die Prüfung mit Ablauf der 18-Monte-Frist endgültig nicht bestanden ist (unabhängig davon, wie viele Versuche man in dieser Zeit genutzt hat).

    Nach Ablauf dieser Frist besteht keine Möglichkeit mehr zur Ablegung noch fehlender Leistungskontrollen; die entsprechende Lehrveranstaltung ist dann endgültig nicht bestanden.



  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Ich muss jetzt mal ne unangenehme Frage stellen: Man hatte doch eine 18-monatige Frist um alle Scheine nachzuholen oder nicht? Das sind 3 Semester, sprich ein halbes Bachelorstudium an der Uni. Wieso fällt dir erst jetzt auf, dass du Ende des Semesters exmatrikuliert wirst und wieso fehlen dir noch 2 Scheine?



  3. #18
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    So wie ich das verstanden habe, ist es so, dass diese Regelung ganz neu ist, aber auch rückwirkend gilt, so dass Leute, die aus irgendeinem Grund ihre Scheine bisher nicht gemacht haben, plötzlich damit konfrontiert wurden.



  4. #19
    gamo lefuzi nibe
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas rechtens sein soll, vor allem rückwirkend. Am besten Hartmannbund oder Marburger Bund beitreten und einen der dortigen Anwälte konsultieren.



  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    @ lio

    Danke, dass du so offen bist !
    Darf ich fragen, an welcher Uni bzw. in welchem Bundesland das der Fall war ?
    Ich frage deshalb, weil mir inzwischen erklärt wurde, dass ich den Prüfungsanspruch NICHT verlieren würde, wenn ich mich vor den Klausuren selbst exmatrikulieren würde.
    Am Beispiel deines Bruders sieht man ja, dass das offensichtlich nicht (unbedingt) zutreffen muss, was mir gesagt wurde. Deswegen danke für den Erfahrungsbericht.
    Entweder war es bei mir eine Falschberatung oder es ist abhängig vom/n Bundesland/Uni.?

    Steht das eigentlich irgendwo niedergeschrieben, Approbationsgesetz oder Hochschulgesetz ? Der Studienordnung konnte zumindest ich dahingehend nichts Hilfreiches entnehmen. Vielleicht weiß' jemand besser Bescheid.
    Ja, es ist wirklich wirr hier in Göttingen. Deswegen muss man für jeden Hinweis dankbar sein !!!

    Zu den anderen Fragen:
    Bei mir ist es das 8. Semester, Physio und Histo stehen noch aus.
    Wieso so viele Semester ? - Eigene Krankheit und Pflegefall in der Familie.
    Wie ich angefangen habe zu studieren, galt diese 18 Monate Regelung nicht, sondern dass man nach dem dritten Fehlversuch exmatrikuliert wird - ohne zeitliche Vorgaben.
    Im WS 2012/13 wurde dann beschlossen, dass diejenigen, die bis dahin schon länger als 18 Monate für einen Leistungsnachweis brauchten bis Ende SS2013 Zeit haben, alle nachzuholen.
    Da bei mir das im letzten WS aber nicht möglich war, hat sich das eben jetzt "aufgestaut".

    Wie mein Leben gelaufen ist, kann ich nun mal nicht ändern.

    Dass Fehlversuche an einer neuen Uni angerechnet würden, ist mir auch klar. Der Prüfungsdruck alleine ist schon sehr groß, egal wo man studiert, aber dieser zusätzliche "Zwangsexmatrikulationsdruck" kommt jetzt eben noch dazu. Kopfproblem !
    Da würde ich lieber an einer anderen Uni, sofern ich überhaupt unterkäme, den ganzen Kurs nochmal machen, zwar auch mit dem Prüfungsdruck (logisch), aber ohne diesen zusätzlichen Druck.
    Denn wie schon angesprochen wurde: Ist der Prüfungsanspruch erstmal weg, schaut man tief in die Röhre.
    Lieber woanders neuanfangen.

    Würden Marburger Bund und Hartmannbund denn tätig, wenn man sich alleine hinwenden würde ?
    Wieso hat die Fachschaft das noch nicht gemacht ?!
    Oder läuft da schon was ? Ich weiß jedenfalls nix.

    Es wäre eben gut, wenn man einen Plan B hätte oder zumindest eine konkrete Beratung bekäme.
    Ja, Frau Dawe, Frau Junga-Parschau, Dekanat, etc. ...

    Die Hauptaussage ist, wenn man in diesem Semester nicht alle Scheine hat, dass es dann vorbei ist.
    Aber wenn man sich informiert, was man denn sonst für Möglichkeiten hätte (selbst exmatrikulieren, Schein woanders im Ausland nachholen, etc. ) wird einem nicht richtig weitergeholfen. Vermutlich wissen sie es selbst nicht genau.
    Sorry, aber ich kann es mir inzwischen nicht mehr anders erklären.

    Unterm Strich bleibt das Gefühl:
    Die Leute, die zu lange für einen Schein brauchen - Gründe dafür sind unwichtig - ,müssen weg - egal wie. Schnell Prüfungsordnung ändern mit rückwirkender Geltung - friss oder stirb.
    Der Eindruck entsteht jedenfalls. Vielleicht geht es nicht nur mir so, was den Eindruck zum ganzen Chaos jetzt angeht.

    Schönes Wochenende !



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