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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage, da ich in meinen 3. und damit letzten Physikumsversuch (mündlich) muss.
    Ich hoffe natürlich, dass ich diesen bestehe, aber das weiß man ja nie genau.

    Also, ich studiere zur Zeit Humanmedizin und habe für mich den Alternativplan gefasst, dass ich "zur Not" Zahnmedizin weiterstudieren werde, sofern das mit dem letzten Physikumsversuch Humanmedizin nicht klappt.

    Über die Wartezeitquote bekomme ich auch sehr wahrscheinlich einen Platz. Nun gehen die Bescheide in der Wartezeitquote ja bereits Anfang August raus und die Einschreibung müsste dann bis zum 22.08.2013 erfolgen. Mein Prüfungstermin wird aber danach liegen, so dass ich auch erst später weiß, ob ich dann tatsächlich auf Zahnmedizin umschwenke oder doch in der Klinik Humanmedizin weiterstudieren kann.

    Nun zu meiner Frage: Kann ich den Zahnmedizinplatz annehmen, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt noch für Humanmedizin eingeschrieben bin?
    Sofern ich das Physikum schaffe, würde ich die Einschreibung dann umgehend zurücknehmen, damit der Platz zum 1. Nachrückverfahren bereits wieder frei wird.
    Schaffe ich es nicht, würde es dann Zahnmedizin werden und in Humanmedizin würde ich ja automatisch geext werden...

    Über Antworten würde ich mich freuen!

    Dinge wie "wenn du´s 3x mündlich nicht gepackt hast, wirst du´s bei ZM auch nicht packen" oder "hey, du blockierst evtl. für andere den Studienplatz" wären eher weniger hilfreich... ich weiß, dass das manche Leute nicht gut finden, aber da muss ich wohl ausnahmsweise zuerst an mich und meine Zukunft denken.

    Vielen Dank im Voraus,

    krisenherd



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Ein Doppelstudium zweier zulassungsbeschränkter Fächer ist prinzipiell möglich, aber genehmigungspflichtig.



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  3. #3
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    Hey, erstmal danke!

    Und naja, ich will ja nicht beides studieren, sondern nur eines von Beidem, nur müsste ich mich halt vorerst für ZM einschreiben, bis ich weiß, wie meine mündliche verlaufen ist.
    Wenn ich bestehe, würde ich ganz normal HM weiterstudieren und mich sofort wieder aus ZM exen, falls ich nicht bestehe, würde ich ja in HM zwangsgeext und dann eben ZM weiterstudieren...

    Das Ergebnis meiner mündlichen hätte ich definitiv VOR offiziellem Beginn des nächsten Semesters, würde also eh nicht beides zeitgleich studieren, wäre halt nur kurze Zeit für beides eingeschrieben, da ich den ZM-Studienplatz halt bis 22.08.2013 annehmen müsste und die mündliche Prüfung halt bis irgendwann Mitte September stattfinden... wirklich zeitgleich beide Fächer studieren würde ich ja aber nicht...



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von krisenherd Beitrag anzeigen
    wäre halt nur kurze Zeit für beides eingeschrieben
    Und das ist, wie gesagt, in der Regel genehmigungspflichtig. Ob und wann du dich danach ext, spielt im Moment der Immatrikulation ja keine Rolle.



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  5. #5
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    Ja, das geht. Du immatrikulierst dich zwar irgendwann im August, bzw. reichst zu diesem Termin deine Unterlagen ein, aber die Immatrikulation gilt erst ("mit Wirkung zum ...") ab Oktober, also ganz normal ab Semesterstart. So läuft das immer, wenn man seinen Studiengang wechselt. Doppelstudium ist das dann nicht, da keine Überschneidung vorliegt.


    Nachtrag: Hab nochmal genauer überlegt, wie das bei mir war und einen Punkt hatte ich vergessen: Wenn du noch in einem anderen Studiengang eingeschrieben bist, wollen die zu deinen Immatrikulationsunterlagen eine Exmatrikulationsbescheinigung (die dann zum Semesterende gilt, sodass sozusagen ein fließender Übergang zwischen dem einen zum anderen Studium gegeben ist). Ich denke dann musst du doch mal genauer nachfragen, evtl. lässt die sich nachreichen.
    Eine andere Idee wäre es, sich in Humanmedizin zum Semesterende zu exen und dich mit diesem Exmatrikulationsantrag dann in Zahnmedizin einzuschreiben (das Physikum kannst du dann ganz normal machen, da du dann ja noch eingeschrieben bist) und wenn du bestanden hast, diesen Antrag zu stoppen. Aber auch da müsstest du klären, wie schnell der Platz neu vergeben wird und bis zu welchem Zeitpunkt du die Exmatrikulation 'stornieren' kannst.
    Geändert von maniac89 (18.06.2013 um 11:50 Uhr)



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