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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    kann mir jemand sagen, wie es sich mit o.g. Versicherungen verhält, wenn man in Deutschland die Stelle wechselt und dabei z.B. für 2-3 Monate frei nimmt? Wie hoch ist dann der Beitrag für die Krankenversicherung (GKV)? Muss oder sollte man auch, wenn man nicht arbeitet, ins Versorgungswerk einzahlen?

    Danke!
    Hepar



  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    GKV weiß ich nicht, aber es empfiehlt sich, während der arbeitsfreien Zeit einen Mindestbeitrag ans Versorgungswerk zu entrichten. Das waren zumindest letztes Jahr noch knapp 110 Euro im Monat.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke! Welchen Vorteil hat es denn, wenn man weiter ins Versorgungswerk einzahlt? Die 110 Euro im Monat sollten doch, was die Rente angeht, keinen wirklich großen Einfluss haben..



  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Du hast damit dann aber keine Lücken in deiner Beitragszahlung.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Du hast damit dann aber keine Lücken in deiner Beitragszahlung.
    Aber was ist nachteilig an einer Versicherungslücke, wenn sich die fehlenden Beitragzahlungen nicht -oder kaum- in der späteren Rentenhöhe bemerkbar machen?



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