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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Dazu finde ich in der Satzung nichts. Schreiben die denn irgendwo genauer, was man von der "Anrechnung" dieser beitragsfreien Zeit hat, wenn sich die Rentenhöhe im ÄVW normalerweise nur nach den eingezahlten Beiträgen (und dem daraus errechneten Punktwert) richtet?!



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  2. #17
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    Zum Hauptthema: Ist Dir klar, dass die Tätigkeit eines Psychiaters eine vollkommen andere ist als die des Psychologen? Keine großen Therapiesitzungen, mehr Medikamente? Ich arbeite gerade in der Psychiatrie und bekomme das hautnah mit.

    Wenn Du Psychiaterin werden willst, tue es. Finanziell betrachtet ist es vermutlich auch besser, denn die finanzielle Belastung durch die Psychotherapeutenausbildung gleich zu Beginn holst Du nie mehr rein - dafür sind die Unterschiede in der Bezahlung zu den Ärzten einfach zu groß.

    Thema BU: Schließe auf gar keinen Fall bei einer Gesellschaft BUs über 700€, niemals über 1000€ ab. Im Versorgungswerk wirst Du übrigens auch BU-versichert sein.

    Das mit dem "privat" für die Rente vorsorgen halte ich grundsätzlich für richtig - man sollte es nur wörtlich nehmen und nicht irgendwelchen Allianzen&Co. Geld in den Rachen werfen... Wenn Du eine Praxis aufmachst wirst Du Dich relativ leicht tun, steuergünstig selber auch eine Immobilie zuzulegen. Also mal keine Panik wegen der Rente.

    Zu guter Letzt: Wenn dieses ganze Absicherungsthema für Dich diese Riesenrolle spielt, bist Du Dir sicher, dass Du mal eine Praxis aufmachen möchtest?

    @SuperSonic: Bei den ärztlichen Versorgungswerken ist es egal, wann man das Geld einzahlt? In unserem (RA, StB, WP, PA) Versorgungswerk kommt es darauf an, in welchem Jahr man einzahlt, umso jünger, umso höher die Auszahlung. Da wird es für mich natürlich interessant, mit 50 oder so in das andere Versorgungswerk zu wechseln, denn dann sind in meinem Versorgungswerk die Leistungen für das eingezahlte Geld langsam mau....

    Ach so, wegen Alter: Ich bin auch Ü30



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  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    Hast du deinen Bachelor oder Master in Psychologie gemacht, mabbels?



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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von Herzkasperl Beitrag anzeigen
    @SuperSonic: Bei den ärztlichen Versorgungswerken ist es egal, wann man das Geld einzahlt? In unserem (RA, StB, WP, PA) Versorgungswerk kommt es darauf an, in welchem Jahr man einzahlt, umso jünger, umso höher die Auszahlung.
    Ohne mir jetzt alle 36 Seiten der Satzung zu Gemüte geführt zu haben, lese ich eine solche Einschränkung in dem für die Berechnung des Altersruhegeldes relevanten Paragraphen jetzt nicht heraus:

    http://www.versorgungskammer.de/port...ev/satzung.pdf

    "§ 38
    Berechnung des Altersruhegeldes

    (1) Der Jahresbetrag des einzuweisenden Altersruhegeldes
    beläuft sich auf den Vomhundertsatz
    der jeweiligen Rentenbemessungsgrundlage (§ 33
    Abs. 3 Satz 2), welcher der Summe der erworbenen
    individuellen Punktwerte entspricht.

    (2) 1Der für ein Kalenderjahr erworbene individuelle
    Punktwert ergibt sich dadurch, dass der doppelte
    individuelle entrichtete Beitrag durch die Punktbemessungsgröße
    für das gesamte Kalenderjahr
    gemäß Absatz 3 geteilt wird. 2Für den Zeitpunkt
    der Entrichtung ist der Tag des Zahlungseingangs
    maßgeblich.

    (3) 1Die Punktbemessungsgröße für ein Kalenderjahr
    (Bezugsjahr) ergibt sich wie folgt:
    1. Die Punktbemessungsgröße des Vorjahres
    wird entsprechend der gemäß Nummer 2 maßgeblichen
    Entwicklung der Bruttolohn- und Gehaltssumme
    je durchschnittlichem beschäftigten
    Arbeitnehmer gemäß § 69 Abs. 2 Satz 1
    Nr. 1 SGB VI verändert.
    2. Maßgeblich ist die Entwicklung vom dritten Kalenderjahr
    vor dem Bezugsjahr zum zweiten
    Kalenderjahr vor dem Bezugsjahr.
    2Soweit die Berechnung nach Satz 1 eine Punktbemessungsgröße
    ergibt, die niedriger als diejenige
    für das Vorjahr ist, gilt für das Bezugsjahr die
    Punktbemessungsgröße, die für das Vorjahr maßgeblich
    war.

    (4) 1Wird das vorgezogene Altersruhegeld nach § 35
    Nr. 2 in Anspruch genommen, so kürzt sich das Ruhegeld,
    das sich nach Absatz 1 zu dem Zeitpunkt
    errechnet, zu dem vorgezogenes Altersruhegeld
    eingewiesen wird, um einen Abschlag gemäß der
    Anlage zu § 38 Abs. 4. 2Diese Kürzung gilt auch fort,
    wenn das Mitglied die Regelaltersgrenze erreicht."


    § 33 Abs. 3:
    "1Der Landesausschuss hat alljährlich unter Berücksichtigung
    des Preisgefüges der Gesamtwirtschaft
    sowie der Veränderungen der Lebenshaltungskosten
    für Versorgungsempfänger die Kaufkraft der
    Versorgungsleistungen der Bayerischen Ärzteversorgung
    zu überprüfen. 2Er beschließt auf Grund
    der versicherungstechnischen Bilanz und im Rahmen
    des versicherungsmathematischen Geschäftsplans
    unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen
    Entwicklung über die Anpassung der
    Anwartschaften und der laufenden Versorgungsleistungen
    (Dynamisierung) und die sich hieraus
    ergebende Rentenbemessungsgrundlage."


    Was ich aber jetzt im Nachhinein gesehen habe, ist, dass ab dem 56. Lebensjahr freiwillige Mehrzahlungen oberhalb der persönlichen Beitragsgrenze nur noch anteilig zur Berechnung der Punktwerte herangezogen werden (zunächst zu 72 %, dann jährlich ca. 1 % weniger). Meine Schätzung von gestern müsste also nach oben korrigiert werden.



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  5. #20
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.08.2013
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    @SuperSonic: Nach oben? Grmpf

    @Medizininteressiert: Master ;)

    @herzkasperl: Das ist mir durchaus klar ;) Wobei das nur teilweise stimmt - VT kannst Du beispielsweise ebenfalls anbieten, nur dass der Stundensatz glaube ich höher ist und man obendrein auch medikamentös behandeln kann ohne lange Weiterreichungen in Kauf nehmen zu müssen. Danke für den Tipp mit der BU! Was das versorgungswerk anbetrifft - davon habe ich einfach noch überhaupt gar keine Ahnung! Werde mich also wirklich mal einlesen müssen (hoffe, da im Forum schon mal "Hinweise" zu finden, die die Suche erleichtern;)). BTW, da Du angibst Ü30 zu sein: Fängst Du auch gerade an - oder wo stehst Du im Moment?

    Die Gedanken springen einfach mit jedem Tagesquartal hin und her - einmal gewinnt der Wunsch das durchzuziehen, einmal gewinnt der Gedanke, einen "normalen" Arbeitsalltag zu beginnen und die nächsten Jahre Kohle zu scheffeln



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