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Thema: Nachrücken?

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebe Alle!

    Also ich dachte eigentlich, ich hätte das ganze Vergabesystem verstanden, aber irgendwie check ich grade was nicht:

    Meine persönliche Situation nur mal als Beispiel:

    Ich habe im Adh Magdeburg nen Rang, mit dem ich Chancen auf eine Zulassung im Nachrückverfahren habe. Aber das Nachrückverfahren findet doch NACH dem Hauptverfahren statt.
    Das heißt doch, wenn ich in MD (OP1) im Hauptverfahren keine Zulassung bekomme, nehme ich vor dem Nachrückverfahren in MD erst einmal an allen Hauptverfahren der anderen Unis teil, richtig? Sollte ich also bei einer Uni auf zum Beispiel OP 5 zugelassen werden, dann nehme ich nicht mehr am Nachrückverfahren in MD teil? Oder doch? Dann könnte ich mir die Uni aussuchen? Glaub aber nicht.

    Das ganze System hat ja die Absicht, jedem Bewerber (höchstens) eine Uni zuzuweisen. Und zwar diejenige, deren Voraussetzungen (in Reihenfolge der OPs) er als erstes erfüllt. Danach ist er vom Auswahlverfahren der übrigen Unis ausgeschlossen. Dann frage ich mich allerdings, woher kommt das Nachrückverfahren? In Fächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung ist es ja oft so, dass sich gute Bewerber an 20 Unis bewerben, 20 Zulassungen haben und dann natürlich nur 1 nehmen. Das heißt, an 19 Unis gibt es Platz für Nachrücker. Aber in Medizin gibts diesen Fall ja nicht.
    Eigentlich dürften dann die Nachrückerplätze doch nur von denen kommen, die einen Platz bekommen haben, aber dann komplett alles abbrechen (also das Medizinstudium gar nicht erst beginnen). Dann allerdings kann ich mir nicht die doch ziemlich vielen Nachrückerplätze erklären...



  2. #2
    ehemals Chris3141
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    Doch, ein Nachrückverfahren kommt nur zustande, wenn ein im Hauptverfahren zugelassener Bewerber seinen Platz nicht wahrnimmt.



  3. #3
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    Glaube im 1. Hauptverfahren werden nur an die Plätze vergeben, deren Ortspräferenz sich nicht mehr verbesser kann, sind als wohl in erster Linie Plätze mit OP 1, im 2.Hauptverfahren werden dann die restlichen Plätze vergeben. Sollten dann wieder PLätze durch Nichtannahme frei werden, werden diese im Nachrückverfahren vergeben.



  4. #4
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    wenn man einen platz hat, dann hat man den,und fällt aus allen weiteren Verteilungsverfahren raus. In den Hauptverfahren ist OP vorranging, bei den Nachrückverfahren wäre ich mir da nicht mehr so sicher, geht ja eigentlich nicht mehr.



  5. #5
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    doch für die noch keinen Platz haben schon, aber für die , die schon einen haben nicht mehr



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