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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ihr Lieben,

    ich werde voraussichtlich im kommenden Jahr ausschliesslich 2 Nachtdienste pro Monat machen, sonst keine weitere klinische Tätigkeit, da ich für ein jahr in die Forschung "entschwinde".
    Weiss jemand ob es möglich ist, diese Zeit sich auf die Facharztzeit anrechnen zu lassen? Wenn ja, wie argumentiere ich da am Besten (v.a. LÄK Hessen). Hat jemand Erfahrung?

    Freue mich sehr über Ideen eurerseits.

    lg carilind



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Eine Weiterbildung in Teilzeit ist anzurechnen, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. .
    Allgemeine Bedingungen für die Weiterbildung aus der WBO Hessen
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Da steht nichts bzgl. dieser expliziten Frage, oder habe ich etwas überlesen?



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  4. #4
    unsensibel Avatar von Lava
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    schon wieder woanders
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    Äh, doch? Du arbeitest ja überhaupt nicht innerhalb der normalen Arbeitszeit, also wird auch nichts angerechnet werden.

    Ich weiß nur nicht, ob das auch für Prozeduren gilt, die man manchmal während eines Dienstes macht, also OPs oder ZVKs oder so
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Und mit zwei Nachtdiensten im Monat kommst du auch nicht auf mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit...
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